In-sich-schlechte Handlung
Eine in-sich-schlechte Handlung (lat. intrinsece malum) ist eine Handlung, die durch ihr Objekt — d.h. durch das, was der Handelnde bewusst und willentlich tut — immer und überall sittlich schlecht ist, unabhängig von Intention, Umständen oder Konsequenzen (vgl. Bexten 2017, S. 302 ff.). Die sittliche Spezies des Aktes wird durch das Objekt bestimmt (fontes moralitatis), wie Thomas von Aquin lehrt.
Hildebrand spricht von einer strukturellen Missachtung sittlich relevanter Werte: Bestimmte Handlungen verletzen die Würde der Person in einer Weise, die durch keine gute Absicht aufgewogen werden kann. Wojtyła bzw. Johannes Paul II. formuliert in Veritatis Splendor (Nr. 80): “Solche [Handlungen sind] immer und an sich, d.h. aufgrund ihres Objekts selbst [schlecht].” Seifert nennt diese Lehre “den Eckstein der Ethik Wojtyłas.”
Die Kategorie der in-sich-schlechten Handlung steht im Gegensatz zu konsequentialistischen und proportionalistischen Ethiken, die behaupten, jede Handlung könne durch hinreichend gute Folgen gerechtfertigt werden. Aus personalontologischer Sicht ist diese Position unhaltbar: Wenn die Person eine unbedingte Würde besitzt, dann gibt es Handlungen, die diese Würde strukturell verletzen und daher niemals erlaubt sein können — die Personalistische Norm setzt dem Handeln eine absolute Grenze.
Die Ontologie ordnet die in-sich-schlechte Handlung als Unterklasse der sittlich schlechten Handlung ein. Zu den in-sich-schlechten Handlungen zählen u.a.: Mord, Abtreibung, Euthanasie, Suizid, Assistierter Suizid, Folter, Vergewaltigung, Meineid, Leihmutterschaft, Künstliche Befruchtung und Verhütung.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Sittlich schlechte Handlung
- Unterbegriffe: Mord, Abtreibung, Euthanasie, Suizid, Assistierter Suizid, Folter, Vergewaltigung, Meineid, Leihmutterschaft, Künstliche Befruchtung, Verhütung
Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit