Der Raum ist ein Urphänomen — eine irreduzible Dimension des Seienden, die nicht auf andere Kategorien zurückgeführt werden kann (vgl. Bexten 2017, S. 160 ff.).

Hedwig Conrad-Martius hat in ihrer Schrift „Der Raum” gezeigt, dass die Räumlichkeit eine eigenständige ontologische Wirklichkeit darstellt. Sie ist weder bloß subjektive Anschauungsform (Kant) noch reine Abstraktion aus Sinneseindrücken. Der Raum ist die Dimension, in der räumliche Entitäten ihre Ausdehnung haben und an einem Ort existieren.

Für die Personontologie ist der Raum bedeutsam, weil der menschliche Leib wesentlich räumlich ist. Die leibliche Räumlichkeit ist die spezifische Weise, in der die Person als Leib-Seele-Einheit im Raum gegenwärtig ist. Aristoteles bestimmt den Ort als die innere Grenze des umgebenden Körpers — eine Bestimmung, die auf die reale Verfasstheit des Räumlichen verweist.

Ontologische Beziehungen:

Gebiet

Ein Gebiet ist ein ausgedehnter, zusammenhängender räumlicher Bereich. Gebiete können ineinander enthalten sein, sich überlappen oder aneinandergrenzen. Als Unterbegriff der räumlichen Entität bildet das Gebiet die strukturelle Parallele zum Zeitraum in der zeitlichen Ordnung. Für die Person sind Gebiete nicht bloß geometrische Flächen, sondern gelebte Räume: Der Lebensraum, die Heimat und der öffentliche Raum sind personale Gebiete, in denen sich das Personsein in seinen Dimensionen aktualisiert.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Räumliche Entität

Lebensraum

Der Lebensraum ist der umfassende räumliche Bereich, in dem eine Person ihr Leben führt und ihre Dimensionen aktualisiert. Er bildet das räumliche Pendant zur Lebensspanne in der zeitlichen Ordnung. Der Lebensraum umfasst die Wohnung, den öffentlichen Raum, die Heimat und alle Orte, an denen die Person ihre erste, zweite und dritte Dimension des Personseins verwirklicht. Er ist kein neutraler Behälter, sondern ein personaler Raum, der die Entfaltung der Person fördern oder behindern kann.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gebiet

Ort

Der Ort (griech. topos, lat. locus) ist eine bestimmte, abgrenzbare räumliche Position. Er entspricht dem aristotelischen Wo — der unmittelbaren räumlichen Begrenzung eines Körpers. Jeder Leib ist an einem Ort, und damit ist auch jede leiblich verfasste Person stets an einem Ort. Der Ort ist ein Unterbegriff der räumlichen Entität und steht in Beziehung zum Gebiet, das mehrere Orte umfassen kann. Die Wohnung ist ein besonderer Ort: der geschützte, private Raum der Person und der Familie.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Räumliche Entität

Ortsbewegung

Ortsbewegung (gr. κίνησις κατὰ τόπον, lat. locomotio) bezeichnet die Veränderung des Ortes eines Seienden. Für Personen ist sie die leibliche Fortbewegung im Raum, Ausdruck der Freiheit und Selbstbestimmung. Als eine der vier aristotelisch-thomistischen Bewegungsarten gehört sie zu den grundlegenden Weisen, in denen sich Veränderung an Seiendem vollzieht.

Die Ortsbewegung hat eine Ausgangsposition und einen Zielort. Für die Person als Leib-Seele-Einheit ist die Ortsbewegung nicht bloß ein physikalisches Geschehen, sondern kann personaler Ausdruck sein: Die Person bewegt sich frei zu einem Ort hin, an dem sie sein will. Die Gefangenschaft als erzwungene Beschränkung der Ortsbewegung zeigt ex negativo, welche Bedeutung die freie Bewegung im Raum für das personale Leben hat.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Bewegung

Ontologische Beziehungen:

  • hat Ausgangsposition: Ort
  • bewegt sich nach: Ort

Räumliche Ausdehnung

Die räumliche Ausdehnung (extensio) ist die Eigenschaft eines materiellen Seienden, Raum einzunehmen und räumliche Grenzen zu haben. Sie inhäriert an der Substanz als Akzidenz — sie ist keine selbständige Entität, sondern eine Bestimmung des Seienden, dem sie zukommt (Seinsunselbständigkeit).

Die Ontologie ordnet die räumliche Ausdehnung als Unterklasse von Akzidenz ein. Die Relation hatAusdehnung verbindet eine Substanz mit ihrer räumlichen Ausdehnung. Eine spezifische Form ist die Leibliche Räumlichkeit — die eigentümliche Räumlichkeit des menschlichen Leibes, die mehr ist als physikalische Ausdehnung im Raum.

Ontologische Einordnung:

Ausdehnung als Eigenschaft materieller Substanz

Ontologische Relation, die beschreibt, dass eine Substanz räumliche Ausdehnung besitzt. Jedes materielle Seiende nimmt Raum ein — diese Eigenschaft inhäriert als Akzidenz an der Substanz. Die räumliche Ausdehnung ist die Eigenschaft eines materiellen Seienden, Raum einzunehmen und räumliche Grenzen zu haben (vgl. Bexten 2017, Kap. 4). Für die menschliche Person ist dies insbesondere als leibliche Räumlichkeit relevant: Der Leib ist nicht nur physikalisches Objekt im Raum, sondern gelebter Nullpunkt der räumlichen Orientierung der Person. Die Ausdehnung betrifft als solche nur das Materielle — eine geistige Substanz besitzt Ausdehnung nur insofern sie Form-Materie-Komposit ist.

Räumliche Entität

Räumliche Entität ist der Oberbegriff für alle räumlichen Gegebenheiten: Orte, Gebiete und Räume. Sie bildet eine parallele Struktur zur Zeitlichen Entität und gehört als Seiendes zur grundlegenden Kategorienlehre der Ontologie.

Für die Person als Leib-Seele-Einheit ist die räumliche Dimension konstitutiv: Der Leib nimmt Raum ein und befindet sich an einem Ort. Räumliche Entitäten können die Aktualisierung der Dimensionen des Personseins fördern oder behindern — ein Ort der Geborgenheit fördert die Entfaltung anders als ein Ort der Gefangenschaft. Die Ortsbewegung als Veränderung des Ortes ist ein Ausdruck der Freiheit der Person im Raum.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Seiendes

Unterklassen: Ort, Gebiet

Ontologische Beziehungen:

  • kann fördern/behindern: Dimensionsaktualisierung

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 159–163 (Raum und Materie).

Weitere Quellen:

  • Conrad-Martius, H.: Das Sein (1957). München: Kösel. (Ontologie des Raumes und der Räumlichkeit)
  • Aristoteles: Physik IV, 1–5. (Bestimmung des Ortes als innere Grenze des umgebenden Körpers)

Siehe auch: