Die Elternschaft ist die interpersonale Beziehung zwischen den Eltern und dem empfangenen Kind. Sie ist primär Verantwortung für die Aktualisierung aller drei Dimensionen des Personseins des Kindes, nicht Besitz oder Verfügungsgewalt. Elternschaft beginnt mit der Zeugung und umfasst die Erziehung als langfristigen Prozess der Begleitung.
In der natürlichen Ordnung sind genetische, austragende und soziale Mutterschaft bzw. Vaterschaft in einer Person vereint. Reproduktionsmedizinische Verfahren können diese Einheit fragmentieren. Das widerspricht der personalen Einheit der Eltern-Kind-Beziehung. Elternschaft gründet in der Ehe und verwirklicht sich in der Familie.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Interpersonale Relation
Fragmentierte Elternschaft
Die Aufspaltung der Elternschaft in genetische, austragende und soziale Elternschaft durch reproduktionsmedizinische Verfahren. In der natürlichen Ordnung sind genetische, austragende und soziale Elternschaft in einer Person (Mutter bzw. Vater) vereint. Die Fragmentierung widerspricht der personalen Einheit der Eltern-Kind-Beziehung und kann beim Kind zu Identitätskonflikten führen (vgl. Bexten 2017, S. 332 ff.).
Die fragmentierte Elternschaft ist eine Form der praktischen Personvergessenheit. Sie behandelt die Eltern-Kind-Beziehung als zerlegbaren Funktionszusammenhang, statt sie als personale Einheit zu begreifen. Aus thomistisch-personalontologischer Sicht ist die Eltern-Kind-Beziehung eine der fundamentalsten basalen Relationen zwischen Personen. Das Kind verdankt sein Sein den Eltern. Diese Herkunftsbeziehung ist konstitutiv für die personale Identität des Kindes.
Drei reproduktionsmedizinische Verfahren tragen besonders zur Fragmentierung bei: Die Gametenspende (Ei- oder Samenspende) spaltet die genetische von der sozialen Elternschaft ab. Die Leihmutterschaft trennt die austragende von der genetischen und sozialen Mutterschaft. Die künstliche Befruchtung ermöglicht und begünstigt beide Formen der Fragmentierung, indem sie die Zeugung vom personalen Akt der Eltern löst.
Die personalontologische Kritik richtet sich nicht gegen die betroffenen Kinder — deren Würde ist unbedingt und durch ihre Entstehungsweise nicht gemindert. Sie richtet sich gegen die Verfahren selbst, die das Kind zum Produkt eines technischen Prozesses machen, statt es als Geschenk der personalen Begegnung zweier Menschen zu empfangen. Der Embryo ist von Anfang an Person. Seine Herkunft von seinen Eltern zu verschleiern oder aufzuspalten, verletzt sein Recht auf Kenntnis der eigenen Identität.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Praktische Personvergessenheit
Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit
Vaterschaft
Die Vaterschaft ist die personale Beziehung des Vaters zum Kind, die mit der Zeugung beginnt und Verantwortung für die Entfaltung des Kindes einschließt. Als Form der Elternschaft ist die Vaterschaft keine bloß biologische Tatsache, sondern eine interpersonale Beziehung, die auf die Aktualisierung aller drei Dimensionen des Personseins des Kindes ausgerichtet ist. Reproduktionsmedizinische Verfahren wie die Samenspende können die genetische von der sozialen Vaterschaft trennen und die Zeugung aus dem personalen Kontext der ehelichen Hingabe lösen. Die Vaterschaft verwirklicht sich zusammen mit der Mutterschaft in der Familie als dem primären Ort der Erziehung.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Elternschaft
Wunscheltern
Die Person oder Personen, die eine Leihmutter beauftragen, ein Kind für sie auszutragen, und die beabsichtigen, nach der Geburt die soziale Elternschaft zu übernehmen. Ihre Intention allein begründet keine Elternschaft im ontologischen Sinne — Elternschaft ist primär eine leiblich-personale Beziehung, die mit Zeugung und Schwangerschaft beginnt, nicht mit einem Vertrag.
Kein Recht auf Kinder
Es gibt kein „Recht auf ein Kind”. Ein Kind ist eine Person mit unveräußerlicher Würde — kein Anspruchsobjekt, keine Ware, die man bestellen oder einfordern kann. Der Wunsch nach einem Kind ist menschlich verständlich, aber er begründet keinen Rechtsanspruch, weil das Kind selbst Träger von Rechten ist. Wer ein Kind als etwas behandelt, das man sich durch Geld oder Macht verschaffen kann, verletzt die Personalistische Norm: Die Person darf niemals bloß als Mittel gebraucht werden.
Die Wunschelternschaft zeigt eine Form der Instrumentalisierung, die sich auf das Kind und auf die Leihmutter erstreckt: Beide werden den Zwecken und Wünschen der Wunscheltern untergeordnet. Der Vertrag ersetzt die leiblich-personale Verbundenheit, die das Wesen der Elternschaft ausmacht.
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 332 ff. (fragmentierte Elternschaft und Reproduktionsmedizin).
Weitere Quellen:
- Spaemann, R.: Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand” (1996). Stuttgart: Klett-Cotta. (Personale Verantwortung und Eltern-Kind-Beziehung)