Der Personbegriff ist der zentrale Begriff der Dissertation. Die Frage “Was ist eine Person?” kann nur beantwortet werden, wenn geklärt ist, was mit dem Wort “Person” überhaupt gemeint ist. Bexten identifiziert achtzehn verschiedene Bedeutungen und unterscheidet adäquate von inadäquaten Personbegriffen (Bexten 2017, S. 59 ff.).
Aus dem Buch
“Der Streit um den Personbegriff ist, wie der Bioethiker Dieter Birnbacher treffend bemerkte, ‘kein bloßer Streit um Begriffsinhalte, sondern ein Streit zwischen durchweg antithetischen normativ-ethischen Doktrinen.‘”
— Drei grundlegende Sichtweisen, Kapitel 3
Achtzehn Bedeutungen
Das Wort “Person” wird in mindestens achtzehn verschiedenen Bedeutungen verwendet — von der juristischen Person über die grammatische Person bis zur ontologischen Person. Diese Mehrdeutigkeit ist eine wesentliche Quelle der Verwirrung in ethischen und philosophischen Debatten.
Drei basale Personbegriffe
Die Dissertation unterscheidet drei grundlegende Typen von Personbegriffen (Bexten 2017, S. 117 ff.):
- Substanzontologischer Personbegriff: Person als geistige Substanz (Boëthius, Thomas von Aquin)
- Empirisch-funktionalistischer Personbegriff: Person durch aktuale Fähigkeiten (Locke, Singer)
- Relationaler Personbegriff: Person wesentlich durch Beziehung bestimmt
Adäquater Personbegriff
Ein adäquater Personbegriff muss das wesensgesetzlich Notwendige der Person erfassen. Die Dissertation vertritt als Ergebnis den substanzontologisch-relationalen Personbegriff: Die Person ist geistige Substanz im Leib in Relation (Bexten 2017, S. 129).
Basale Relationen
Die basalen Relationen (bR1-bR5) klären, in welchem Verhältnis der Personbegriff zum Menschenbegriff steht. Die fünf möglichen Relationen zeigen, welche Konsequenzen die verschiedenen Personbegriffe haben.
Person als Würdebegriff
Alexander von Hales prägt die Einsicht, dass “Person” ein Würdebegriff ist: Person zu sein bedeutet, Würde zu haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person ihr Personverhalten aktuell entfaltet (agere sequitur esse).
Moralische Relevanz
Ein Seiendes hat moralische Relevanz, wenn sein Sein eine Wertantwort fordert — auch wenn es keine Person ist. Die moralische Relevanz ist ein objektiver Wert: Sie besteht unabhängig davon, ob jemand sie anerkennt.
Die Personalontologie unterscheidet zwischen der ontologischen Würde der Person (höchster Wert) und der moralischen Relevanz anderer Seiender (z. B. Tiere, Ökosysteme). Moralische Relevanz ist schwächer als Personwürde, aber real: Auch nichtpersonale Seiende können einen intrinsischen Wert besitzen, der eine angemessene Antwort fordert. Das Sittliche Sollen setzt moralische Relevanz voraus (vgl. Bexten 2017, S. 215–220).
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Objektiver Wert
Ontologische Beziehungen:
- wird vorausgesetzt von: Sittliches Sollen
Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit
Siehe auch: Wertantwort, Sittliches Sollen, Würde, Person, Werte, Ehrfurcht, Personalistische Norm
Nicht-menschliche Person
Die nicht-menschliche Person ist eine Person, die keine Leib-Seele-Einheit darstellt, sondern rein geistige Substanz ist. Hierzu zählen in der thomistischen Tradition Engel und Gott (vgl. Bexten 2017, S. 95 ff.).
Der Personbegriff ist weiter als der Begriff des Menschen. Nicht jede Person ist menschlich. Das Personsein wird nicht durch die Leiblichkeit konstituiert, sondern durch die geistige Natur als solche. Die menschliche Person ist wesentlich leiblich — ihre Seele ist forma corporis. Nicht-menschliche Personen dagegen existieren als rein geistige Substanzen.
Diese Unterscheidung ist philosophisch bedeutsam, weil sie zeigt, dass der Personbegriff analog verwendet wird. Gott ist Person in einem eminenten, die Engel in einem von der menschlichen Person verschiedenen Sinn. Spaemann betont, dass gerade diese Analogie den Personbegriff vor einer reduktionistischen Verengung auf das Biologische bewahrt.
Ontologische Beziehungen:
- (invers) ist disjunkt mit: Menschliche Person
- ist Unterklasse von: Person
- ist disjunkt mit: Menschliche Person
Substanzontologisch-relationaler Personbegriff
Der in der Arbeit als adäquat verteidigte Personbegriff: Synthese von Substanzontologie und Relationalität. Die Person als geistige Substanz
Ontologische Beziehungen:
- ist Unterklasse von: Substanzontologischer Personbegriff
- ist Unterklasse von: Adäquater Begriff
- ist Unterklasse von: Relationaler Personbegriff
- istAdäquaterBegriffFür: Menschliche Person
- (invers) domain: ist adäquater Begriff für
Siehe auch
- Kapitel 3: Was ist eine Person?
- Vier Vermögensgrenzen — kategoriale Anwendungsregel des Personbegriffs auf die KI-Frage
- Intelligenzträger
- Substanzontologische Intelligenzkonzeption
- Personsein
- Natur
- Jemand
- Metaphysik
- Akt und Potenz
- Form und Stoff
- Erkenntnis
- Einsicht
- Wahrheit
- Urphänomen
- Embryo
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 59–92 (Kap. 3: Wort und Bedeutungen), S. 100–130 (basale Personbegriffe), bes. S. 117–129 (drei Grundtypen).
Weitere Quellen:
- Birnbacher, Dieter (1997): „Das Dilemma des Personenbegriffs”. In: Streit um den Personbegriff, hrsg. v. Jan P. Beckmann. Münster.
- Boëthius: Contra Eutychen et Nestorium, cap. 3 (persona est naturae rationalis individua substantia).
- Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 29, a. 1–4 (Person als subsistens distinctum in natura intellectuali).
- Alexander von Hales: Summa Theologica I, Nr. 405 (Person als nomen dignitatis).
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.
Ontologische Einordnung: Unterbegriffe: Adaequater Begriff, Begriffsakt, Begriffsinhalt, Empirisch Funktionalistischer Personbegriff, Relationaler Personbegriff, Substanzontologischer Personbegriff