Personbegriff

Der Personbegriff ist der zentrale Begriff der Dissertation. Die Frage “Was ist eine Person?” kann nur beantwortet werden, wenn geklärt ist, was mit dem Wort “Person” überhaupt gemeint ist. Bexten identifiziert achtzehn verschiedene Bedeutungen und unterscheidet adäquate von inadäquaten Personbegriffen (Bexten 2017, S. 59 ff.).

Achtzehn Bedeutungen

Das Wort “Person” wird in mindestens achtzehn verschiedenen Bedeutungen verwendet — von der juristischen Person über die grammatische Person bis zur ontologischen Person. Diese Mehrdeutigkeit ist eine wesentliche Quelle der Verwirrung in ethischen und philosophischen Debatten.

Drei basale Personbegriffe

Die Dissertation unterscheidet drei grundlegende Typen von Personbegriffen (Bexten 2017, S. 117 ff.):

  1. Substanzontologischer Personbegriff: Person als geistige Substanz (Boëthius, Thomas von Aquin)
  2. Empirisch-funktionalistischer Personbegriff: Person durch aktuale Fähigkeiten (Locke, Singer)
  3. Relationaler Personbegriff: Person wesentlich durch Beziehung bestimmt

Adäquater Personbegriff

Ein adäquater Personbegriff muss das wesensgesetzlich Notwendige der Person erfassen. Die Dissertation vertritt als Ergebnis den substanzontologisch-relationalen Personbegriff: Die Person ist geistige Substanz im Leib in Relation (Bexten 2017, S. 129).

Basale Relationen

Die basalen Relationen (bR1-bR5) klären, in welchem Verhältnis der Personbegriff zum Menschenbegriff steht. Die fünf möglichen Relationen zeigen, welche Konsequenzen die verschiedenen Personbegriffe haben.

Person als Würdebegriff

Alexander von Hales prägt die Einsicht, dass “Person” ein Würdebegriff ist: Person zu sein bedeutet, Würde zu haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person ihr Personverhalten aktuell entfaltet (agere sequitur esse).

Ontologische Einordnung: Unterbegriffe: Adaequater Begriff, Begriffsakt, Begriffsinhalt, Empirisch Funktionalistischer Personbegriff, Relationaler Personbegriff, Substanzontologischer Personbegriff

Siehe auch