Die Lebendspende ist die Spende eines paarigen oder teilbaren Organs durch eine lebende Person an eine andere Person. Im Unterschied zur postmortalen Spende — sei es nach Hirntod (DBD) oder nach Kreislaufstillstand (DCD) — bleibt die spendende Person während und nach der Spende am Leben.

Damit ist die Lebendspende der strukturell unbedenklichere Weg der Organspende: Die Frage der Dead Donor Rule entfällt, weil die Spenderin oder der Spender lebt.

Welche Organe?

Die Möglichkeit der Lebendspende hängt an der anatomischen Klassifikation des Organs:

Paarige Organe:

  • Niere — weltweit häufigste Lebendspende-Form. Spender-Mortalitätsrisiko etwa 0,03 Prozent. Eine Niere reicht der spendenden Person aus.
  • Lunge — ein Lungenflügel (Lobus) kann gespendet werden, ohne dass der Spender stirbt; der entnommene Anteil regeneriert nicht, wird aber von der verbleibenden Lunge kompensiert.

Teilbare Organe:

  • Leber — Teil-Leber-Spende (meist linker Leberlappen). Spender-Mortalitätsrisiko etwa 0,28 Prozent — höher als bei der Niere, weil die Operation umfangreicher ist. Die Leber regeneriert beim Spender.
  • Pankreas — Teilstück möglich.
  • Dünndarm — Teilstück möglich.

Strikt unpaarige Organe (keine Lebendspende möglich):

  • Herz — nur postmortale Spende möglich. Das ist der entscheidende Punkt für die Verschärfung der DCD-Problematik (vgl. unten).
  • Vollständige Lunge oder vollständige Leber — nur post mortem.

Prinzip der Totalität

Die moralische Zulässigkeit der Lebendspende beruht auf dem Prinzip der Totalität, das Pius XII. 1956 vor der Italienischen Anaesthesie-Gesellschaft formulierte: Der Teil des Leibes ist auf das Ganze geordnet, doch die Person darf einen Teil zugunsten einer anderen Person opfern, sofern keine schwerwiegende Funktionsbeeinträchtigung folgt. Eine Niere kann gespendet werden — die zweite reicht zum Weiterleben. Das Herz nicht — weil seine Entnahme den Tod des Spenders bedeuten würde.

Lebendspende als personalontologischer Akt

Johannes Paul II. hat in seiner Ansprache an den XVIII. Internationalen Kongress der Transplantationsgesellschaft (Rom, 29. August 2000) die personalontologische Tiefe der Lebendspende formuliert:

„Every organ transplant has its source in a decision of great ethical value: the decision to offer without reward a part of one’s own body for the health and well-being of another person. … Above all, this is a gesture which is a genuine act of love. It is not just a matter of giving away something that belongs to us but of giving something of ourselves.”

Die Lebendspende ist damit eine konkrete Verwirklichung der Personalistischen Norm: ein Akt der Bejahung des Anderen um seiner selbst willen. Sie ist Selbsttranszendenz in einer leiblich-konkreten Form.

Strukturelle Asymmetrie zur DCD

Aus der Differenzierung paarig/unparig folgt eine ethische Asymmetrie, die für die Bewertung der DCD-Praxis zentral ist:

OrgantypLebendspende möglich?DCD-Bewertung unter Vorsichtsprinzip
Niere, Lunge (paarig)JaDCD ist vermeidbar — Lebendspende ist die ethisch unbedenklichere Alternative
Leber, Pankreas (teilbar)Ja, mit höherem RisikoDCD ist teilweise vermeidbar
Herz (strikt unparig)NeinDCD ist unausweichlich — die DDR-Permanenz-Spannung wird strukturell maximal

Diese Asymmetrie erklärt, warum die DCD-Herztransplantation (Schweiz 2023, weltweit 9 Länder) der schärfste Punkt der gesamten DCD-Diskussion ist: Es gibt keinen Ausweichweg über die Lebendspende, also fällt die ganze ethische Last auf die Permanenz-Setzung der postmortalen Spende.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Sachverhalt (Spendetyp)

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Quellenangaben

Lehramtliche Quellen

  • Pius XII. (1956): Anesthesia: Three Moral Questions — Ansprache an die Italienische Anaesthesie-Gesellschaft. Georgetown University Library Repository. https://repository.library.georgetown.edu/handle/10822/762162
  • Johannes Paul II. (2000): Ansprache an den XVIII. Internationalen Kongress der Transplantationsgesellschaft, Rom, 29. August 2000. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/en/speeches/2000/jul-sep/documents/hf_jp-ii_spe_20000829_transplants.html
  • Johannes Paul II. (1995): Evangelium Vitae, Nr. 86 — Organspende als Weg, eine Kultur des Lebens zu nähren.
  • Kongregation für die Glaubenslehre (1987): Donum Vitae. — Der Leib als konstitutiver Teil der Person; was technisch möglich ist, ist nicht aus diesem Grund allein moralisch zulässig.
  • Katechismus der Katholischen Kirche (1997), Nr. 2296: Zur Organspende als Akt der Nächstenliebe und ihren ethischen Bedingungen.

Medizinisch-ethische Literatur

Statistik und Epidemiologie

Siehe auch