Gentechnologie umfasst Technologien, die in die genetische Konstitution der Person eingreifen. Als Unterklasse der Technologie berührt sie die Leib-Seele-Einheit der Person in besonders grundlegender Weise, da sie an der biologischen Grundlage des Leibes ansetzt.

Aus personalistischer Sicht muss jeder gentechnologische Eingriff an der Personalistischen Norm gemessen werden: Die Person darf nicht zum Objekt biotechnischer Manipulation degradiert werden. Die Würde der Person ist unverlierbar und nicht von ihrer genetischen Ausstattung abhängig — sie gründet im Personsein selbst. Besondere ethische Brisanz entsteht dort, wo Gentechnologie an Embryonen oder zukünftigen Personen angewandt wird, da diese Personen sich nicht selbst vertreten können.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Technologie

Ontologische Beziehungen:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 233–236 (Embryo und erste Dimension), S. 293–306 (Personvergessenheit und Technologie).

Weitere Quellen:

  • Singer, P.: Practical Ethics (1979/1993). Cambridge University Press. (Funktionalistische Gegenposition zur unbedingten Personwürde des Embryos)

Siehe auch