Leib-Seele-Einheit

Der Mensch besteht nicht aus zwei getrennten Teilen — einem Körper hier und einem Geist dort —, die irgendwie miteinander verbunden wären. Vielmehr ist der Mensch eine einzige Wirklichkeit, in der das Geistige und das Leibliche eine untrennbare Einheit bilden. Der Leib ist nicht das Gefängnis der Seele und die Seele nicht der Passagier des Leibes. Der Mensch ist sein Leib, und er ist seine Seele — er ist beides zugleich, untrennbar, als eines.

Diese Einheit unterscheidet sich grundlegend vom Dualismus, wie er seit Descartes verbreitet ist. Descartes’ Zweiteilung der Welt in res cogitans (denkendes Ding) und res extensa (ausgedehntes Ding) führt nach Spaemanns Analyse zur Verdinglichung des Menschen: Wenn der Mensch nur noch als Zusammensetzung verstanden wird, wird die Personvergessenheit zur unvermeidlichen Folge (vgl. Bexten 2017, S. 165—175). Dagegen zeigt die hylemorphistische Tradition (Aristoteles, Thomas von Aquin): Die Seele durchdringt den Stoff von innen her als Wesensform und macht ihn zu dem, was er ist.

Weder der Körper als solcher noch das geistige Lebensprinzip für sich allein sind eine menschliche Person. Erst die Einheit beider konstituiert das menschliche Personsein als geistiges Substanzsein im Leib. Diese Einheit besteht von Anfang an: Der Embryo ist keine Materie, die auf eine Seele wartet, sondern eine beseelte Leib-Seele-Einheit — eine Person von der Verschmelzung der Keimzellen an. Wird das geistige Lebensprinzip durch den Tod vom Leib getrennt, so ist es keine ontologisch-eigenständige menschliche Person mehr. Daraus folgt auch: Die Trennung zwischen “nur biologischem” und “eigentlich personalem” Leben ist philosophisch unhaltbar.

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein? (bes. 4.3, 4.6.5, 4.7.3), Kapitel 1

Ontologische Zuordnung: Die Leib-Seele-Einheit ist (gemäss Ontologie) die hylemorphistische Einheit von Form (Geistseele) und Stoff (Leib). Sie konstituiert das menschliche Personsein als geistiges Substanzsein im Leib.

Siehe auch