Das Sterben ist ein zeitlich erstreckter Prozess, der mit dem Ereignis des Todes endet. Es ist kein Punkt, sondern eine Phase — klinisch differenziert in präfinale, terminale und sterbende Phase.
Die zentrale ontologische Aussage der hier vertretenen Personontologie lautet: Auch im Sterben bleibt die Person Person. Das Personsein ist unverlierbar. Der sterbende Mensch ist kein „weniger Mensch” oder „weniger Person” — er ist bis zum letzten Augenblick seiner leiblichen Existenz eine Person mit unverlierbarer Würde.
Diese Einsicht hat unmittelbare Konsequenzen für die ethische Bewertung des Umgangs mit Sterbenden und für die Anwendung der Personalistischen Norm am Lebensende.
Sterben als Prozess
Im Sterben verändert sich die Aktualisierung der Personseins-Dimensionen, ohne dass das Personsein selbst betroffen wäre. Konkret heißt das:
- Die Erste Dimension (Personsein als solches) bleibt unangetastet.
- Die Zweite Dimension (das Personverhalten in seiner Aktualisierung) wird zunehmend eingeschränkt — der sterbende Mensch kann sich oft nicht mehr äußern, kommunizieren oder bewusst wahrnehmen.
- Die Dritte Dimension (freie Selbstverwirklichung) tritt in den Hintergrund — das Sterben ist ein Erleiden, kein aktives Tun.
Dass die Aktualisierung sich verändert, ist kein Verlust des Personseins, sondern eine Wandlung seiner Erscheinungsweise. Wer das Sterben mit dem Erlöschen des Personseins gleichsetzt, vertritt — bewusst oder unbewusst — einen empirisch-funktionalistischen Personbegriff und verkennt das, was die Person ist.
Praktische Konsequenzen
Aus der Aussage „Auch im Sterben bleibt die Person Person” folgen mehrere praktische Verbote und Gebote:
- Kein Aufgeben der Person als „austherapiert”, „funktionsuntüchtig” oder „nicht mehr lebenswert”.
- Bejahung bis zum letzten Atemzug — konkret verkörpert in der Hospizbewegung und in der Palliativen Pflege.
- Total-Pain-Behandlung — die Person leidet als ganze Person, nicht nur somatisch (vgl. Total Pain).
- Verbot der vorzeitigen Tötung — Euthanasie und assistierter Suizid verletzen die Personalistische Norm, weil sie das Personsein an Funktionsfähigkeit binden.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Prozess
Ontologische Beziehungen:
- endet mit: Tod (Ereignis)
- gegliedert in: Sterbephasen (präfinal, terminal, sterbend, klinischer Tod)
- bewahrt: Personsein und Würde
- ruft: Personalistische Norm auf
- begleitet von: Palliative Pflege, Hospiz, Total-Pain-Behandlung
- abgewiesen werden: Euthanasie, assistierter Suizid
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?
Quellenangaben
- Bexten, Raphael E. (2017): Was ist menschliches Personsein? Eichstätt-Ingolstadt, Diss. — Sterben und Personsein, S. 197 ff.
- Thomas von Aquin: Summa theologiae I, q. 76, a. 1 — Seele als Form des Leibes und ihre Trennung im Tod.
- Saunders, Cicely (1958): Dying of cancer. St Thomas’s Hospital Gazette 56(2): 37—47. — Frühe Schilderung der mehrdimensionalen Sterbewirklichkeit.
Siehe auch
- Sterbephasen
- Tod
- Total Pain
- Hospiz
- Palliative Pflege
- Euthanasie
- Personsein
- Personalistische Norm
- Cicely Saunders
Verbindungen zu verwandten Begriffen
Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.