Menschenrechte

Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen allein aufgrund seines Personseins zukommen. Sie werden nicht durch Staaten verliehen, Verfassungen gewährt oder durch gesellschaftliche Übereinkunft geschaffen — sie werden anerkannt oder missachtet, aber nicht erzeugt. Ihre Grundlage ist die ontologische Würde der Person, die dem Menschen unabhängig von seinen Fähigkeiten, seiner Herkunft oder seinem Zustand zukommt.

Aus personalontologischer Sicht gründen die Menschenrechte in der ersten Dimension des Personseins: Weil der Mensch von seinem Sein her Person ist — und nicht erst durch bestimmte Leistungen dazu wird —, hat er unveräußerliche Rechte. Das Recht auf Leben, auf Freiheit, auf körperliche Unversehrtheit sind nicht willkürliche Setzungen, sondern Konsequenzen aus dem, was die Person ist. Die Personalistische Norm ist gewissermaßen das ontologische Fundament der Menschenrechte: Weil die Person nie bloß als Mittel gebraucht werden darf, stehen ihr Rechte zu, die diese Norm schützen. Wo Menschenrechte verletzt werden — in Folter, Krieg oder Instrumentalisierung —, zeigt sich Personvergessenheit in ihrer praktischsten Form.

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