Gewalt
Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.
Gewalt ist die intentionale Verletzung oder Zerstörung der leiblich-seelisch-geistigen Integrität einer Person. Sie widerspricht der Personalistischen Norm radikal, weil sie die Person zum bloßen Objekt degradiert. Dietrich von Hildebrand zufolge setzt die gewalttätige Handlung voraus, dass der personale Charakter des Anderen aus dem Blick geraten ist (vgl. Hildebrand, Ethik, 1973).
Die Person ist eine Leib-Seele-Einheit: Der Leib ist nicht ein äußerliches Instrument, das die Person bloß “hat”, sondern er gehört zum Wesen der Person — die Person ist leiblich. Darum trifft jede Gewalt gegen den Leib die Person selbst. Physische Gewalt ist immer zugleich ein Angriff auf die Würde des Jemand, der dieser Leib ist. Ebenso ist seelische Gewalt — Demütigung, Einschüchterung, psychische Zerstörung — ein Angriff auf die Innerlichkeit der Person, die zu deren Personsein gehört.
Gewalt ist eine Form der praktischen Personvergessenheit, und zwar eine besonders radikale: Sie behandelt die Person als bloßes Etwas, als Widerstand, der gebrochen, oder als Körper, der verletzt werden kann. Sie verneint damit die grundlegendste Einsicht der Personalontologie — dass die Person ein Jemand ist, dem Bejahung gebührt.
Die Ontologie unterscheidet verschiedene Formen der Gewalt. Folter und Vergewaltigung sind als Unterklassen der Gewalt besonders schwerwiegende Verletzungen der personalen Integrität. Der Krieg stellt eine kollektive und institutionalisierte Form der Gewalt dar, die dem Frieden als der eigentlich persongemäßen Ordnung des Zusammenlebens widerspricht. Auch der Streit kann — wenn er die Grenze zur Verletzung des anderen überschreitet — zur Gewalt werden.
Gewalt ist nicht nur ein Verstoß gegen die Personalistische Norm, sondern auch eine Zerstörung der Interpersonalität: Sie zerreißt die Beziehung zwischen Personen, die wesentlich auf gegenseitiger Anerkennung beruht. Wo Gewalt herrscht, ist die dritte Dimension des Personseins — die freie Selbstverwirklichung in der Hinwendung zum anderen — unmöglich gemacht.
Ontologische Einordnung
Oberbegriffe: Praktische Personvergessenheit
Unterklassen: Folter, Vergewaltigung
Ontologische Beziehungen:
- verletzt: Personalistische Norm
- verneint: Leib-Seele-Einheit als personale Integrität
- zerstört: Interpersonalität
Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit