Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Gewalt ist die intentionale Verletzung oder Zerstörung der leiblich-seelisch-geistigen Integrität einer Person. Sie widerspricht der Personalistischen Norm radikal, weil sie die Person zum bloßen Objekt degradiert. Dietrich von Hildebrand zufolge setzt die gewalttätige Handlung voraus, dass der personale Charakter des Anderen aus dem Blick geraten ist (vgl. Hildebrand, Ethik, 1973).

Die Person ist eine Leib-Seele-Einheit: Der Leib ist nicht ein äußerliches Instrument, das die Person bloß “hat”, sondern er gehört zum Wesen der Person — die Person ist leiblich. Darum trifft jede Gewalt gegen den Leib die Person selbst. Physische Gewalt ist immer zugleich ein Angriff auf die Würde des Jemand, der dieser Leib ist. Ebenso ist seelische Gewalt — Demütigung, Einschüchterung, psychische Zerstörung — ein Angriff auf die Innerlichkeit der Person, die zu deren Personsein gehört.

Gewalt ist eine Form der praktischen Personvergessenheit, und zwar eine besonders radikale: Sie behandelt die Person als bloßes Etwas, als Widerstand, der gebrochen, oder als Körper, der verletzt werden kann. Sie verneint damit die grundlegendste Einsicht der Personalontologie — dass die Person ein Jemand ist, dem Bejahung gebührt.

Die Ontologie unterscheidet verschiedene Formen der Gewalt. Folter ist als Unterklasse der Gewalt eine besonders schwerwiegende Verletzung der personalen Integrität. Der Krieg stellt eine kollektive und institutionalisierte Form der Gewalt dar, die dem Frieden als der eigentlich persongemäßen Ordnung des Zusammenlebens widerspricht. Auch der Streit kann — wenn er die Grenze zur Verletzung des anderen überschreitet — zur Gewalt werden.

Gewalt ist nicht nur ein Verstoß gegen die Personalistische Norm, sondern auch eine Zerstörung der Interpersonalität: Sie zerreißt die Beziehung zwischen Personen, die wesentlich auf gegenseitiger Anerkennung beruht. Wo Gewalt herrscht, ist die dritte Dimension des Personseins — die freie Selbstverwirklichung in der Hinwendung zum anderen — unmöglich gemacht.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Praktische Personvergessenheit

Unterklassen: Folter

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Mord

Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Mord ist die direkte und absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen. Er ist zu unterscheiden von Tötung in Notwehr. Thomas von Aquin zufolge widerspricht Mord der menschlichen Natur wesenhaft und kann von keiner Instanz dispensiert werden.

Als in sich schlechte Handlung und als Verbrechen stellt der Mord die radikalste Verneinung des Personseins eines anderen Jemand dar. Er zerstört die leibliche Existenz der Person und damit die Grundlage aller drei Dimensionen ihres Personseins. Der Mord widerspricht der Personalistischen Norm absolut. Er behandelt die Person nicht nur als Mittel, sondern nimmt ihr das Leben selbst. Er ist eine Form der Gewalt in ihrer äußersten Konsequenz.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: In sich schlechte Handlung, Verbrechen

Ontologische Beziehungen:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 293–306 (Personvergessenheit als Mangelphänomen und praktische Konsequenzen).

Weitere Quellen:

  • Hildebrand, D. von: Ethik (1973). In: Gesammelte Werke, Bd. II. Regensburg: Habbel. (Verlust des personalen Blicks als Voraussetzung der Gewalt)
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, II-II, q. 64 (Über die Tötung und die Unverfügbarkeit des Lebens)

Siehe auch