Der Menschenhandel ist die Anwerbung, Beförderung, Beherbergung oder Aufnahme einer Person mit dem Ziel, sie auszubeuten — sei es zur sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit, Organentnahme oder zu anderen Formen erniedrigender Verwertung. Das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen (2000) definiert ihn international und bindet 178 Vertragsstaaten zur Verfolgung. Die Person wird in ihrer Unverwechselbarkeit ausgelöscht und zur Ware reduziert.

Substanzontologische Bewertung

Menschenhandel ist eine in-sich-schlechte Handlung: Er ist sittlich schlecht durch sein Objekt — durch das, was die handelnde Person bewusst und willentlich tut —, unabhängig von Intention, Umständen oder Konsequenzen. Drei Linien der Bewertung greifen ineinander:

1. Verletzung der Personalistischen Norm. Wojtyłas Norm fordert, die Person um ihrer selbst willen zu bejahen, niemals als bloßes Mittel zu gebrauchen. Im Menschenhandel wird die Person nicht nur als Mittel benutzt — wie in der gewöhnlichen Instrumentalisierung —, sondern als verfügbares Objekt gehandelt: über sie wird in Verträgen disponiert, sie wird übergeben, vermarktet, weitergegeben. Die Personenwürde wird dabei nicht nur missachtet, sondern als rechnerisch externalisierbar behandelt.

2. Negation der Leiblichkeit. Im Menschenhandel — besonders in der sexuellen Ausbeutung und im Organhandel — wird die Leiblichkeit der Person als verwertbare Materie behandelt, getrennt von der personalen Selbstheit, mit der sie eine wesenhafte Einheit bildet. Diese Spaltung ist substanzontologisch unmöglich (Leib und Person sind nicht trennbar), aber faktisch praktiziert.

3. Negation der Freiheit. Der zentrale Begriff im Palermo-Protokoll — “Ausbeutung” — setzt die Aufhebung des freien Willens voraus: durch Zwang, Täuschung, Schuldknechtschaft oder Ausnutzung einer Notlage. Damit wird auch die Würde in ihrer praktischen Aktualisierung blockiert.

Lehramtliche Position

Johannes Paul II. verurteilte Menschenhandel mehrfach (Evangelium vitae 1995, Botschaft zum Welttag des Friedens 2002) und nannte ihn eine “moderne Form der Sklaverei”. Franziskus machte den Kampf gegen Menschenhandel zu einem Schwerpunkt seines Pontifikats: Evangelii gaudium 211 (2013) und die Erklärung gegen den Menschenhandel mit anglikanischen, jüdischen, muslimischen und buddhistischen Religionsführern (Vatikan, 2. Dezember 2014) qualifizieren Menschenhandel als “Verbrechen gegen die Menschheit”.

Bioethische Sonderform: Organhandel

Die Spielart des Menschenhandels, in der Organe als verwertbare Ware aus lebenden oder getöteten Personen extrahiert werden, hat eine besondere Verbindung zur DDR-Diskussion: Sie zeigt, was passiert, wenn die Dead Donor Rule zerbricht und die Person zum Mittel der Organgewinnung wird. Istanbul-Erklärung gegen Organhandel und Transplantationstourismus (2008) hat die internationalen Standards definiert.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Instrumentalisierung (Verschärfung: Person wird nicht nur als Mittel verwendet, sondern gehandelt)

Klassifizierung:

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?, Kapitel 5: Personvergessenheit

Quellenangaben

  • UN-Generalversammlung (2000): Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (Palermo-Protokoll).
  • Johannes Paul II. (1995): Evangelium vitae.
  • Johannes Paul II. (2002): Botschaft zum 35. Welttag des Friedens.
  • Franziskus (2013): Evangelii gaudium, Nr. 211.
  • Religionsführer-Erklärung gegen Menschenhandel (2014): Vatikan, 2. Dezember 2014.
  • Istanbul-Erklärung (2008): Declaration on Organ Trafficking and Transplant Tourism. The Transplantation Society & International Society of Nephrology.

Siehe auch


Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.