Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Künstliche Befruchtung (fecundatio artificialis) ist der Oberbegriff für alle Verfahren, bei denen die Vereinigung von Ei- und Samenzelle technisch herbeigeführt wird, statt durch den ehelichen Akt zu geschehen.

Ontologische Einordnung

Verfahren

  • In-vitro-Fertilisation (IVF): Zusammenführung von Ei- und Samenzelle im Labor. → Eigene Seite
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Direktinjektion einer Samenzelle in die Eizelle.
  • Intrauterine Insemination (IUI): Einbringen aufbereiteter Samenzellen in den Uterus.

Ethische Bewertung

Die künstliche Befruchtung trennt die Zeugung eines neuen Menschen vom personalen Akt der ehelichen Hingabe. Sie macht den Beginn menschlichen Lebens zum Gegenstand technischer Herstellung. Da der Embryo von der Befruchtung an Person mit voller ontologischer Würde ist, verletzt die Herstellungslogik die Personalistische Norm: Die Person wird nicht empfangen, sondern produziert.

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 293–306 (praktische Personvergessenheit), S. 202–204 (Personsein von Anfang an).

Weitere Quellen:

  • Kongregation für die Glaubenslehre (1987): Donum vitae. Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 74.
  • Kongregation für die Glaubenslehre (2008): Dignitas personae. Instruktion über einige Fragen der Bioethik. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 183.
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.

Siehe auch