Die ontologische Würde ist der unverlierbare, objektive Wert der menschlichen Person. Sie ist ein Urphänomen: nicht aus anderem ableitbar, sondern in der Begegnung mit der Person unmittelbar einsichtig.

Ontologische Einordnung

Gehalt

Ontologische Würde ist keine zugeschriebene Eigenschaft und kein Rechtstitel, sondern eine dem Sein der Person innewohnende Wirklichkeit. Sie ist:

  • unverlierbar — weder durch Krankheit, Demenz, Behinderung noch durch eigenes Handeln aufhebbar;
  • objektiv — nicht von der Anerkennung durch andere abhängig;
  • urphänomenal — nicht aus biologischen, psychologischen oder sozialen Merkmalen ableitbar.

Da die Person das perfectissimum in tota natura ist (Thomas von Aquin), gebührt ihr Bejahung und Liebe um ihrer selbst willen — das ist der Kern der Personalistischen Norm.

Abgrenzung

Die ontologische Würde unterscheidet sich von der Menschenwürde im verfassungsrechtlichen Sinn (Art. 1 GG), die ein Rechtsprinzip ist. Die ontologische Würde ist der tiefere Grund, auf den sich das Rechtsprinzip stützt, ohne ihn erschöpfend einzuholen.

Ebenso unterscheidet sie sich vom intrinsischen Wert, der dem höheren Tier aus seiner Empfindungsfähigkeit zukommt: Der intrinsische Wert des höheren Tieres ist real und begründet eine Pflicht zum Tierwohl, bleibt aber kategorial tiefer als die ontologische Würde, die ausschließlich der Person eigen ist.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Würde; ist Unterklasse von: Urphänomen, Wesenscharakteristikum

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 113–115 (Würde als Würdebegriff), S. 232–233 (ontologische Würde als objektiver Wert).

Weitere Quellen:

  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 29, a. 3 (Person als „das Vollkommenste in der gesamten Natur”).
  • Alexander von Hales: Summa Theologica, Lib. III, Inq. 1 (ca. 1245) (Person als „res naturae cum distinctione proprietatis ad dignitatem pertinente”).
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.

Siehe auch