Der substanzontologisch-relationale Personbegriff ist der in der Personseinsontologie als adäquat verteidigte Personbegriff. Er verbindet die substanzontologische Grundlage — die Person als geistige Substanz — mit der relationalen Dimension: Die Person ist gleich ursprünglich auf Gemeinschaft (communio) hin angelegt.

Vertreter

Der substanzontologisch-relationale Personbegriff wird von sechs Denkern vertreten:

Adäquatheit

Dieser Personbegriff intendiert das menschliche Personsein in seinem urphänomenalen An-sich-Sein am besten, weil er:

  1. die substanzontologische Grundlage sichert: Die Person ist nicht Produkt ihrer Funktionen, sondern deren Träger;
  2. die relationale Dimension einbezieht: Die Person ist wesentlich auf Begegnung, Anerkennung und Liebe hin angelegt;
  3. den performativen Widerspruch als eigene Waffe gegen die Gegenseite bereithält.

Dialektische Bilanz

Gegen den substanzontologisch-relationalen Personbegriff richtet sich kein einziger Einwand. Er wird von 6 Argumenten gestützt, die ein sich gegenseitig tragendes Netz bilden. Siehe Argumentativ-dialektische Bilanz.

Quellenangaben: Bexten 2017, Kap. 6 (Adäquatheit des substanzontologisch-relationalen Personbegriffs).

Weitere Quellen:

  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.
  • Wojtyła, Karol (1969): Osoba i czyn. Kraków. — Dt.: Person und Tat. Übers. H. Springer. Freiburg: Herder, 1981.

Siehe auch