Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist ein Verfahren der künstlichen Befruchtung, bei dem Eizelle und Samenzelle außerhalb des Mutterleibes im Labor zusammengeführt werden. Der entstandene Embryo wird anschließend in den Uterus transferiert.

Ontologische Einordnung

Ethische Bewertung

IVF erzeugt regelmäßig mehr Embryonen, als transferiert werden. Diese überzähligen Embryonen werden kryokonserviert, der Forschung zugeführt oder verworfen. Da jeder Embryo von der Befruchtung an Person mit voller ontologischer Würde ist, stellt die planmäßige Erzeugung überzähliger Embryonen eine in sich schlechte Handlung dar: Sie nimmt das Verwerfen menschlicher Personen als Mittel in Kauf.

IVF ist zudem Voraussetzung der Präimplantationsdiagnostik, die eine weitere Selektionsstufe einführt.

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 293–306 (praktische Personvergessenheit), S. 202–204 (Personsein von Anfang an).

Weitere Quellen:

  • Kongregation für die Glaubenslehre (1987): Donum vitae. Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 74.
  • Kongregation für die Glaubenslehre (2008): Dignitas personae. Instruktion über einige Fragen der Bioethik. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 183.
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Stuttgart: Klett-Cotta.

Siehe auch