Die folgende Übersicht zeigt für jeden der drei basalen Personbegriffe, wie viele Argumente ihn stützen, wie viele Einwände sich gegen ihn richten und wie viele Widerlegungskanten von substanzontologischen Argumenten auf ihn zielen. Die Zahlen sind direkt aus der Argumentenkarte abgeleitet.
Übersicht
| Personbegriff | Stützende Argumente | Einwände gegen ihn | Widerlegungen durch Gegenseite |
|---|---|---|---|
| Substanzontologisch | 8 (Alexander, Aristoteles ×2, Boëthius, Seifert, Scheler, Thomas ×2) | 0 | 0 |
| Substanzontologisch-relational | 6 (Bexten, Stein, Richard, Spaemann ×2, Wojtyła) | 0 | 0 |
| Empirisch-funktionalistisch | 4 (Hume, Locke, Parfit, Singer) | 3 (Ausschluss, Diachrone Identität, Performativer Widerspruch) | 20 Widerlegungskanten |
Lesart
Die dialektische Asymmetrie ist markant:
- Die substanzontologische und substanzontologisch-relationale Seite bringt insgesamt 14 Argumente ein, die sich gegenseitig stützen und ein Netz bilden. Kein einziger Einwand richtet sich gegen sie.
- Die empirisch-funktionalistische Seite hat 4 Argumente, die untereinander Voraussetzungsketten bilden (Singer setzt Locke voraus, Parfit setzt Hume und Locke voraus). Gegen sie richten sich 3 eigenständige Einwände und 20 Widerlegungskanten aus der substanzontologischen Tradition.
Die Zahlen sagen nichts über die philosophische Wahrheit eines Personbegriffs — ein einziges starkes Argument kann hundert schwache überwiegen. Doch sie machen sichtbar, warum der substanzontologisch-relationale Personbegriff (Spaemann, Bexten, Stein, Richard, Wojtyła) als der adäquateste gelten kann: Er verbindet die substanzontologische Grundlage mit der relationalen Dimension der Person und hält den radikalsten aller Einwände — den performativen Widerspruch — als eigene Waffe gegen die Gegenseite bereit.
Quellenangaben: Bexten 2017, Kap. 6 (dialektische Bilanz der Personbegriffe — methodisches Eigenkonzept des Autors).