Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli, Papst Pius XII. von 1939 bis 1958, hat in einer Reihe von Ansprachen an medizinische Berufsvertreter — besonders an Anaesthesisten und Ärzte — Grundpositionen formuliert, die die Entwicklung der katholischen Bioethik des 20. Jahrhunderts maßgeblich geprägt haben. Für das Buch und die zugrundeliegende Personalontologie ist eine Ansprache zentral.
Schlüsselbeitrag: Die Todesfeststellung als ärztliche Aufgabe innerhalb sittlicher Grenzen
In der Ansprache an internationale Vertreter der Anaesthesiologie vom 24. November 1957 (auf Anfrage von Dr. Bruno Haid, Anaesthesie-Chef der Universitätsklinik Innsbruck) beantwortet Pius XII. drei moralische Fragen zur Wiederbelebung und zum Todeszeitpunkt. Sein Kerngedanke:
- Der Tod muss vor der Organentnahme festgestellt sein.
- Die Definition des Todeszeitpunkts ist nicht Sache des Lehramts, sondern der Medizin.
- Aber die ärztliche Bestimmung muss innerhalb der Grenzen der natürlichen Sittlichkeit erfolgen.
Außerdem unterscheidet Pius XII. zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitteln der Lebenserhaltung — eine Unterscheidung, die bis heute in der medizinischen Ethik des Therapieabbruchs (vgl. Sterbephasen) fortwirkt:
„Normalerweise ist man verpflichtet, nur ordentliche Mittel anzuwenden — nach den Umständen von Personen, Orten, Zeiten und Kulturen —, also Mittel, die keine schwere Last für sich selbst oder andere bedeuten.”
Bedeutung für die Ontologie
Pius XII. liefert die historische und lehramtliche Wurzel des Vorsichtsprinzips, das Benedikt XVI. 2008 für die Organspende konkretisiert: Wenn das Lehramt die Todesdefinition der Medizin überlässt — aber an die Sittlichkeit bindet —, dann gilt überall dort, wo die medizinische Definition wissenschaftlich nicht eindeutig ist, das Prinzip der Vorsicht.
In der DCD-Diskussion (vgl. Organspende nach Kreislaufstillstand) heißt das: Die Permanenz-basierte Todesfeststellung ist ärztlich legitim formuliert, kann aber unter dem Vorsichtsprinzip dann nicht hinreichend sein, wenn die Permanenz substanzontologisch nicht für den sicheren Tod hinreicht.
Bedeutung für das Buch
Das Buch nimmt Pius XII. nicht primär als Theologen oder Politiker auf, sondern als jene Stimme, die die katholische Position zur Bioethik vor der Hirntod-Debatte (UDDA 1980, Harvard-Kriterien 1968) formuliert hat. Sein Modell — ärztliche Definitionsfreiheit innerhalb sittlicher Grenzen — ist die Vorlage für die Personalontologie der Gegenwart.
Quellenangaben
Primärquelle
- Pius XII. (1957): Le Dr. Bruno Haid — Ansprache an die Teilnehmer eines Kongresses der Italienischen Anaesthesie-Gesellschaft, 24. November 1957. Acta Apostolicae Sedis 49 (1957): 1027—1033. Originaltext italienisch; deutsche Übersetzung in Herders Theologisches Taschenlexikon und in den Akten des Pontificium Consilium pro Operatoribus Sanitatis.
- Pius XII. (1957): The Prolongation of Life: An Address to an International Congress of Anesthesiologists, November 24, 1957. Englische Übersetzung in: The National Catholic Bioethics Quarterly 9(2) (2009): 327—332. https://www.pdcnet.org/ncbq/content/ncbq_2009_0009_0002_0327_0332
- Pius XII. (1957): Anesthesia: Three Moral Questions — An Address of Pope Pius XII to a Symposium of the Italian Society of Anesthesiology. Georgetown University Library Repository. https://repository.library.georgetown.edu/handle/10822/762162
Sekundärliteratur
- Cronin, Daniel A. (1958): The Moral Law in Regard to the Ordinary and Extraordinary Means of Conserving Life. Diss. Pontificia Università Gregoriana, Rom. Standardarbeit zu Pius’ Ordnung-/Außerordentlich-Distinktion. Neuauflage: Cronin, Daniel A. (2011/2012): Ordinary and Extraordinary Means of Conserving Life: Fiftieth Anniversary Issue. Mit Vorwort von Marie Hilliard. Philadelphia: National Catholic Bioethics Center.
- Henke, Donald E. (2005): A History of Ordinary and Extraordinary Means. The National Catholic Bioethics Quarterly 5(3): 555—575. — Historische Rekonstruktion der Distinktion mit Pius XII. als Schlüsselfigur.