Einmaligkeit der Person

Das Argument der Einmaligkeit ist eines der am tiefsten verankerten Argumente für den substanzontologischen Personbegriff. Es lautet: Die Person ist nicht Exemplar einer Gattung, sondern ein einmaliges, unvertretbares, unersetzbares Seiendes. Sie ist jemand und nicht etwas — und als dieser Jemand gibt es sie nur einmal.

Richard von Sankt-Viktor hat die klassische mittelalterliche Definition der Person um genau dieses Moment ergänzt. Boëthius hatte die Person bestimmt als naturae rationalis individua substantia — als einmaliges eigenständiges Wesen mit vernünftiger Natur. Richard ergänzt: persona est rationalis naturae individua existentia — Person ist die einmalige Existenz einer rationalen Natur. Der Akzent liegt auf existentia, auf dem einmaligen Dasein. Jede Person ist ein einmaliges Hervorbringen ins Sein, nicht bloß ein weiteres Vorkommen einer Art.

Robert Spaemann hat dieses Argument in die Gegenwart übersetzt. Er beginnt sein Buch Personen mit der Beobachtung, dass wir Personen nicht wie Dinge zählen. Zwei gleiche Stühle sind zwei Stühle; zwei gleiche Personen wären ein Widerspruch in sich. Selbst eineiige Zwillinge sind zwei Personen, weil sie zwei einmalige Existenzen sind, nicht zwei Exemplare desselben Individuums. Die Einmaligkeit ist keine statistische Aussage über seltene Eigenschaften, sondern eine ontologische Aussage über die Seinsweise der Person selbst.

Daraus folgt eine Reihe von Konsequenzen. Erstens: Personen lassen sich nicht ersetzen. Der Verlust einer Person ist nicht durch eine andere Person kompensierbar, auch nicht durch eine ähnliche oder eine in jeder Hinsicht vergleichbare. Zweitens: Personen lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. Der utilitaristische Gedanke, viele Menschen hätten einen höheren Wert als wenige und ein Opfer könnte sich rechnen, verfehlt die ontologische Struktur der Person. Drittens: Die Würde der Person hat ihren Grund in ihrer Einmaligkeit. Würde ist nicht graduell und nicht vergleichend, weil das, was sie trägt, unvergleichlich ist.

Das Argument verbindet sich eng mit dem Argument Natur als Grund und mit dem urphänomenalen An-sich-Sein. Alle drei Argumente zusammen tragen den Personbegriff, den die Dissertation als adäquat verteidigt.

Kapitelzuordnung: Kapitel 3: Was ist eine Person?

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 117–129 (substanzontologischer Personbegriff, Einmaligkeit).

Weitere Quellen:

  • Richard von Sankt-Viktor: De Trinitate IV, 22 (persona est rationalis naturae individua existentia).
  • Spaemann, Robert (1996): Personen. Versuche über den Unterschied zwischen „etwas” und „jemand”. Klett-Cotta.
  • Boëthius: Contra Eutychen et Nestorium, cap. 3.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Argument; stützt: Substanzontologischer Personbegriff

Siehe auch: Substanzontologischer Personbegriff, Jemand, Würde, Natur als Grund, Urphänomenales An-sich-Sein, Richard von Sankt-Viktor, Robert Spaemann, Boëthius, Kapitel 3: Personbegriff