Ein Spenderorgan ist ein Organ, das für eine Transplantation gespendet wird. Die Klassifikation der Spenderorgane in paarig, teilbar und unpaarig ist nicht bloß medizinisch-deskriptiv, sondern ethisch-substanzontologisch tragend — sie entscheidet darüber, ob eine Lebendspende möglich ist oder nur eine postmortale Spende.

Die drei Klassen

Paariges Organ — zweifach im Körper vorhanden, einseitige Entnahme erlaubt das Weiterleben. Beispiele: Niere, Lunge. Erlaubt Lebendspende.

Teilbares Organ — nur ein Teil wird entnommen, weil der Rest regeneriert oder ausreicht. Beispiele: Leberlappen (regeneriert), Pankreasteil. Erlaubt Teil-Lebendspende mit höherem Spender-Risiko.

Unpaariges Organ — nur einmal vorhanden, vollständige Entnahme tötet den Spender. Beispiele: Herz, ganze Leber, Pankreas. Vollständige Entnahme nur post mortem.

Bedeutung der Klassifikation

Johannes Paul II. (2000) hat die ethische Tragweite der Differenzierung lehramtlich formuliert: „Vital organs which occur singly in the body can be removed only after death.” Die Klassifikation entscheidet damit darüber, welche Form der Spende moralisch zulässig ist:

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Sachverhalt

Subklassen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Quellenangaben

Siehe auch


Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.