Die Tötung ist die deskriptive Oberklasse aller Handlungen, die den Tod eines Menschen aktiv herbeiführen. Sie ist keine sittliche Wertbestimmung, sondern eine Klassifikation des Sachverhalts. Die ethische Bewertung der jeweiligen Tötungsform hängt von ihrem Objekt ab — von dem, was die handelnde Person willentlich tut.
Sittliche Differenzierung
Die katholische Tradition kennt mit Thomas von Aquin (Summa Theologiae II-II, q.64) seit dem 13. Jahrhundert eine differenzierte Lehre der Tötung:
- In sich schlecht (intrinsece malus): Die direkte und absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen — der Mord. Diese Form widerspricht der menschlichen Natur wesenhaft und kann von keiner Instanz dispensiert werden. Veritatis Splendor 80 (Johannes Paul II.) zählt sie zu den Akten, die “immer und an sich, d.h. aufgrund ihres Objekts selbst” sittlich schlecht sind.
- Sittlich erlaubt unter Bedingungen: Tötung in Notwehr zum Schutz des eigenen Lebens oder unschuldiger Dritter; Tötung im gerechten Krieg unter den Bedingungen der bellum iustum-Lehre. In beiden Fällen ist die Tötung Folge einer auf den Schutz gerichteten Handlung, nicht ihr Objekt — die Doktrin des doppelten Effekts (Thomas, q.64 a.7).
Die Reduktion der Tötungslehre auf “Tötung = immer schlecht” verfehlt die personalontologische Differenzierung; die Reduktion auf “Tötung ist immer Konsequentialismus-Frage” verfehlt die Personalistische Norm und das Konzept der in-sich-schlechten Handlung.
Abgrenzung: Tötung versus Therapieabbruch
Eine konstitutive ethische Unterscheidung — besonders in der Intensiv- und Transplantationsmedizin — ist die zwischen aktiver Tötung und Therapieabbruch (WLST):
- Aktive Tötung setzt die Todesursache (z. B. eine letale Substanz).
- Therapieabbruch lässt das Sterben zu, indem eine Maßnahme beendet wird, die nur das Sterben verlängert; die Todesursache liegt in der zugrundeliegenden Erkrankung, nicht im Handeln.
Diese Unterscheidung ist konstitutiv für das ethische Profil der Intensivmedizin und insbesondere der Organspende nach Kreislaufstillstand (DCD): Die organisatorische Trennung von WLST-Entscheidung und DCD-Erwägung schützt die Person davor, zum Mittel der Organgewinnung zu werden.
Bioethische Relevanz
Die Klasse Tötung ist Anker mehrerer bioethischer Auseinandersetzungen, in denen die Frage des Objekts zentral ist:
- Abtreibung: absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen ab Befruchtung — in sich schlecht.
- Aktive Sterbehilfe (Euthanasie): absichtliche Tötung auf Verlangen — von der katholischen Tradition als in sich schlecht qualifiziert (vgl. Iura et bona, Kongregation für die Glaubenslehre 1980).
- Suizid und assistierter Suizid: Tötung der eigenen Person als Objekt der Handlung — verletzt das Recht auf Leben in eigener Person.
- Todesstrafe: Tötung im Strafvollzug — von Johannes Paul II. (Evangelium vitae 56) und Franziskus (Katechismus 2018) als nicht mehr zu rechtfertigen qualifiziert.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Sachverhalt
Unterklassen:
- Mord (direkte und absichtliche Tötung Unschuldiger — in sich schlecht)
- (weitere: Notwehr, Tötung im gerechten Krieg, Suizid, Tötung auf Verlangen)
Verwandte Begriffe:
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?, Kapitel 5: Personvergessenheit
Quellenangaben
- Thomas v. Aquin (Summa Theologiae, II-II, q.64). Klassischer locus zur Tötungslehre und zur Doktrin des doppelten Effekts.
- Kongregation für die Glaubenslehre (1980): Iura et bona — Erklärung zur Euthanasie.
- Johannes Paul II. (1993): Veritatis Splendor, Nr. 80. Begriff der in-sich-schlechten Handlung.
- Johannes Paul II. (1995): Evangelium vitae. Magisteriale Zusammenfassung der Tötungslehre.
Siehe auch
Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.