Der Therapieabbruch — englisch Withdrawal of Life-Sustaining Treatment, kurz WLST — ist der geplante Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (Beatmung, Kreislaufunterstützung, Vasopressoren) bei Patientinnen oder Patienten, deren Prognose den Fortbestand dieser Maßnahmen nicht mehr rechtfertigt. Er findet typischerweise auf der Intensivstation oder im Operationssaal statt und markiert klinisch den Übergang in die sterbende Phase (vgl. Sterbephasen).
Ethische Eigenständigkeit gegenüber der DCD-Frage
Die ethische Bewertung des Therapieabbruchs gehört in den Bereich der Therapiezielfindung — die Frage, ob eine medizinische Maßnahme das angemessene Ziel der Behandlung dieses Menschen in dieser Situation noch trägt. Diese Frage ist von der separat zu führenden Frage der Organspende nach Kreislaufstillstand (DCD) zu trennen:
- Ein Therapieabbruch kann gerechtfertigt sein, ohne dass eine DCD folgt.
- Eine DCD kann erst nach einem ohnehin gerechtfertigten Therapieabbruch in Betracht gezogen werden — niemals umgekehrt.
Die Vermischung beider Fragen würde die Personalistische Norm verletzen: die Person darf nie Mittel zum Zweck der Organgewinnung werden. Die saubere Trennung ist eine konstitutive Schutzbedingung der Organspende nach Kreislaufstillstand.
Substanzontologische Einordnung
Der Therapieabbruch ist Ausdruck der Einsicht, dass nicht jede technisch verfügbare Maßnahme einer leiblichen Person dient. Er steht in der Tradition des katholischen Lehramts (Pius XII., Johannes Paul II., Evangelium vitae): Die Pflicht zur Lebenserhaltung bindet zu proportionalen Maßnahmen, nicht zu außerordentlicher technischer Verlängerung des Sterbens. Wo eine Maßnahme nur das Sterben verlängert, ohne der Person zu dienen, ist ihr Abbruch sittlich legitim.
Davon zu unterscheiden ist die aktive Tötung (Tötung): Der Therapieabbruch lässt das Sterben zu, das aktive Töten setzt die Todesursache.
Klinischer Kontext
Im Rahmen der kontrollierten DCD (Maastricht III) ist der WLST organisatorische Voraussetzung: Der Kreislaufstillstand wird nach dem geplanten Therapieabbruch erwartet, nicht ausgelöst. Daran schließt nach beobachteter Asystolie die Fünf-Minuten-Beobachtung an, die Permanenz sichern soll, bevor die Organentnahme beginnt.
Die Trennung von WLST-Entscheidung und DCD-Erwägung wird klinisch durch organisatorische Vorkehrungen abgesichert: getrennte Teams, getrennte Gespräche mit Angehörigen, getrennte Dokumentation.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Sachverhalt
Ontologische Beziehungen:
- Voraussetzung der: kontrollierten Organspende nach Kreislaufstillstand (Maastricht III)
- geschieht typisch in: terminaler Phase auf der Intensivstation
- abzugrenzen von: aktiver Tötung
- gebunden an: Therapiezielfindung, Personalistische Norm
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?, Kapitel 5: Personvergessenheit
Quellenangaben
- Pius XII. (1957): Antwort auf drei Fragen aus der ärztlichen Reanimationspraxis. — Grundlegende Unterscheidung gewöhnlicher und außerordentlicher Maßnahmen.
- Kongregation für die Glaubenslehre (1980): Erklärung Iura et bona zur Euthanasie.
- Johannes Paul II. (1995): Evangelium vitae, Nr. 65 — zur proportionalen Therapie.
- Bernat, James L. (2005): The concept and practice of brain death. Progress in Brain Research 150: 369–379. — Zur klinischen Trennung von WLST- und DCD-Entscheidung.
Siehe auch
- Organspende nach Kreislaufstillstand
- Sterbephasen
- Maschinelle Lebenserhaltung
- Hospiz
- Personalistische Norm
- Vorsichtsprinzip
- Fünf-Minuten-Beobachtung
Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.