1.3 Was dieses Buch zeigen will — drei Grundgedanken
Die Untersuchung, die diesem Buch zugrunde liegt, kreist um eine einzige Frage: Was ist menschliches Personsein? Bei dem Versuch, diese Frage zu beantworten, haben sich drei Grundgedanken herauskristallisiert, die eng miteinander zusammenhängen. Zusammengenommen bilden sie die Antwort, die dieses Buch gibt.
1.3.1 Der erste Grundgedanke: Es gibt einen angemessenen Begriff der Person
Über die Jahrhunderte haben Philosophen, Theologen und Wissenschaftler versucht zu bestimmen, was eine Person ist. Dabei sind sehr unterschiedliche Antworten herausgekommen — so unterschiedlich, dass man sich fragen kann, ob hier überhaupt alle über dasselbe reden.
Manche verstehen unter einer Person ein Wesen, das aktuell denken und über sich selbst nachdenken kann. Wer das Bewusstsein verliert, wäre demnach keine Person mehr — jedenfalls nicht im vollen Sinne. Diese Auffassung geht auf den englischen Philosophen John Locke zurück, der Personsein an Erinnerung und Selbstbewusstsein knüpfte.1
Andere meinen, Person sei bloß eine Art und Weise, wie wir einander anerkennen — ein sozialer Status, keine Wesenseigenschaft. Wieder andere sehen in der Person nur ein Bündel aus Erfahrungen, ein Zusammenspiel von Hirnfunktionen, das sich ständig verändert und keinen festen Kern hat.
All diese Auffassungen haben eines gemeinsam: Sie machen Personsein von etwas abhängig, das kommen und gehen kann. Von Fähigkeiten, von Bewusstseinsleistungen, von der Anerkennung durch andere. Und damit haben sie ein gemeinsames Problem: Sie können nicht erklären, warum jeder Mensch unter allen Umständen Person ist.
Dieses Buch vertritt eine andere Auffassung. Es gibt einen Personbegriff, der die Wirklichkeit am besten trifft. Dieser Begriff versteht die Person als ein geistiges Wesen, das zugleich in Beziehung steht. Er verbindet also zwei Seiten, die oft getrennt werden.
„Geistiges Wesen“ meint dabei: Die Person ist nicht nur ein Körper, nicht nur ein Zusammenspiel von Nervenzellen, nicht nur ein biologischer Organismus. Sie ist ein Jemand — ein eigenständiges, einmaliges, unwiederholbares Wesen, das in sich selbst steht und einen inneren Kern besitzt, der über alles bloß Körperliche hinausgeht. Die Person hat eine Innerlichkeit, ein Selbst, ein Ich. Und dieses Ich ist nicht das Produkt seiner Gehirnprozesse — es ist das, was diese Prozesse erst ermöglicht.
„In Beziehung“ meint: Dieses Wesen ist von Grund auf auf andere hin angelegt. Nicht erst nachträglich, als zusätzliche Eigenschaft, sondern von seinem innersten Kern her. Der Mensch ist auf Erkenntnis angelegt, auf Begegnung, auf Liebe. Er ist von seinem Wesen her ein Wesen der Beziehung.
Dieser Personbegriff verbindet also zwei Einsichten, die oft getrennt werden: dass die Person etwas Eigenständiges, in sich Stehendes ist — und dass sie zugleich wesentlich auf andere bezogen ist. Beides gehört zusammen und kann nicht voneinander getrennt werden. Die Person ist kein isoliertes Ich, aber auch kein bloßer Knotenpunkt in einem Netz von Beziehungen. Sie ist ein Jemand, der sich auf andere hin öffnen kann — und zwar gerade deshalb, weil er in sich selbst steht.
Warum ist es so wichtig, den richtigen Personbegriff zu finden? Weil ein falscher Personbegriff dazu führt, dass man den Menschen falsch versteht. Und wer den Menschen falsch versteht, wird ihm nicht gerecht. Ein Personbegriff, der Personsein an Bewusstseinsleistungen knüpft, schneidet unweigerlich diejenigen ab, die diese Leistungen nicht erbringen können. Ein Personbegriff, der die Person als bloßes Bündel von Eigenschaften begreift, kann nicht erklären, warum die Person einen absoluten, unverlierbaren Wert hat. Nur ein Personbegriff, der die Person in ihrem Sein erfasst — nicht in ihrem Tun —, wird der Wirklichkeit gerecht.
1.3.2 Der zweite Grundgedanke: Menschliches Personsein hat eine bestimmte Gestalt
Was ist nun das Besondere am menschlichen Personsein? Der Mensch ist eine geistige Person — aber eine, die im Leib lebt. Sein Personsein ist nicht losgelöst vom Körper, und sein Körper ist nicht losgelöst von seinem Personsein. Beides durchdringt einander. Der Mensch ist kein Geist, der zufällig einen Körper bewohnt, und kein Körper, der zufällig denken kann. Er ist ein leiblich-geistiges Wesen aus einem Guss. Sein Personsein ist, wie man es fachlich ausdrückt, geistiges Substanzsein im Leib.
Was heißt das? Es bedeutet, dass der Mensch nicht aus zwei getrennten Teilen besteht — einem Körper hier und einem Geist dort —, die irgendwie miteinander verbunden wären. Vielmehr ist der Mensch eine einzige Wirklichkeit, in der das Geistige und das Leibliche eine untrennbare Einheit bilden. Der Leib ist nicht das Gefängnis der Seele und die Seele nicht der Passagier des Leibes. Der Mensch ist sein Leib, und er ist seine Seele — er ist beides zugleich und untrennbar.
Dieses leiblich-geistige Personsein hat eine bestimmte Gestalt, die sich in drei Schichten oder Dimensionen beschreiben lässt. Wichtig ist dabei: Es handelt sich nicht um drei getrennte Teile, sondern um drei Entfaltungsstufen ein und derselben Wirklichkeit — so wie eine Blume in der Knospe, in der Blüte und in der Frucht immer dieselbe Pflanze ist.
Die erste Schicht ist das grundlegende Dasein der Person. Hier geht es um das schlichte Vorhandensein einer menschlichen Person — noch bevor sie zum ersten Mal die Augen öffnet, noch bevor sie denkt oder fühlt. Ein menschlicher Embryo befindet sich in dieser Schicht. Er ist bereits Person, auch wenn er seine personalen Fähigkeiten noch nicht entfaltet hat. Er ist nicht eine mögliche Person, nicht eine werdende Person, nicht eine potenzielle Person — er ist eine wirkliche Person, die sich entfalten wird. Er hat alles, was es braucht, um Person zu sein. Denn Personsein hängt nicht an der Entfaltung von Fähigkeiten, sondern am Sein selbst. Der Embryo ist eine geistige Substanz im Leib — von der ersten Sekunde an. Er entfaltet, was er bereits ist. Er wird nicht erst durch Entwicklung zum Menschen. Er ist Mensch — von Anfang an.
Die zweite Schicht ist das bewusste, denkende, fühlende und frei handelnde Leben der Person. Hier entfaltet der Mensch das, was in ihm angelegt ist: Er denkt, erkennt, fühlt, liebt, entscheidet, handelt. Das ist es, was die meisten Menschen meinen, wenn sie an „Personsein“ denken — das aktive, bewusste Leben einer Person. Dieses Tun der Person kann man als Personverhalten bezeichnen: alles, was eine Person aktuell tut oder als Fähigkeit besitzt und grundsätzlich ausüben könnte.
Aber — und das ist der entscheidende Punkt — diese zweite Schicht setzt die erste voraus. Erst muss jemand da sein, dann kann er handeln. Erst muss eine Person existieren, dann kann sie denken, fühlen und lieben. Das Tun bringt das Dasein nicht hervor. Das Handeln setzt den Handelnden voraus. Personsein und Personverhalten sind grundverschiedene Dinge: Personsein ist das, was jemand ist; Personverhalten ist das, was jemand tut. Das eine geht dem anderen voraus. Wer das verwechselt, verwechselt den Grund mit der Folge.
Die dritte Schicht betrifft die sittliche Entfaltung der Person. Durch seine Entscheidungen, Grundhaltungen, Gedanken, Worte und Taten formt sich der Mensch in qualitativer Hinsicht. Er kann gut handeln oder schlecht, er kann an Charakter wachsen oder verkümmern, er kann an Tugend zunehmen oder an Laster. Sein sittliches Sein — das, was die mittelalterlichen Denker ens morale nannten2 — ist das Ergebnis seiner freien Entscheidungen.
Aber auch hier gilt: Dieser sittliche Wert betrifft die Qualität seines Lebens, nicht sein grundlegendes Dasein als Person. Auch ein Mensch, der schwere Schuld auf sich geladen hat, bleibt Person. Auch ein Mensch, dessen Charakter verkümmert ist, besitzt unverlierbare Würde. Die dritte Schicht kann die erste nicht aufheben.
Entscheidend ist: Diese drei Schichten sind nicht drei verschiedene Dinge, sondern drei Seiten derselben Wirklichkeit. Und die spätere Schicht setzt die frühere voraus — immer und ausnahmslos. Bewusstes Personsein setzt grundlegendes Dasein voraus. Sittliche Entfaltung setzt bewusstes Personsein voraus. Aber nie gilt das Umgekehrte: Grundlegendes Dasein hängt nicht davon ab, ob jemand schon bewusst lebt oder sich sittlich entfaltet hat. Die Person, die noch nicht bewusst lebt — wie der Embryo —, ist nicht weniger Person als die Person, die voll entfaltet ist. Die Person, die nicht mehr bewusst lebt — wie der Mensch nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall —, hat ihr Personsein nicht verloren. Denn Personsein liegt in der ersten Schicht, nicht in der zweiten oder dritten.
1.3.3 Der dritte Grundgedanke: Menschliches Leben ist immer das Leben einer Person
Dieser Gedanke mag auf den ersten Blick selbstverständlich klingen, aber er hat erhebliche Sprengkraft. Er besagt: Es gibt kein menschliches Leben, das nicht zugleich das Leben einer Person wäre. Die Unterscheidung zwischen „nur“ biologischem menschlichem Leben und „echtem“ personalem Leben lässt sich weder in der Wirklichkeit noch im Denken aufrechterhalten.
Manche Denker unterscheiden zwischen menschlichem biologischem Leben und menschlichem personalem Leben. Sie sagen: Am Anfang ist der Embryo zwar biologisch ein Mensch, aber noch keine Person. Erst wenn bestimmte Fähigkeiten auftreten — etwa Schmerzempfinden, Bewusstsein oder Selbstbewusstsein —, beginne das personale Leben. Vorher gebe es nur „menschliches biologisches Leben“, noch kein „personales“ Leben.
Diese Unterscheidung klingt auf den ersten Blick einleuchtend, aber sie hält einer näheren Prüfung nicht stand. Warum? Weil das, was den Menschen zum Menschen macht — seine geistige Natur, sein Personsein —, nicht erst irgendwann im Laufe der Entwicklung hinzutritt. Es ist von Anfang an da. Der menschliche Embryo hat nicht erst biologisches Leben, zu dem später irgendwann Personsein „hinzukommt“ wie ein zusätzlicher Baustein. Sein biologisches Leben ist von der ersten Sekunde an das Leben einer Person — einer Person, die noch in der ersten Schicht ihres Daseins lebt, aber eine wirkliche, vollständige Person.
Wo menschliches Leben ist, da ist eine menschliche Person. Das ist keine bloße Behauptung, sondern eine Einsicht, die sich aus dem Verständnis dessen ergibt, was der Mensch ist.
Aus diesen drei Grundgedanken zusammen folgt etwas, das von grundlegender Bedeutung ist: Jeder Mensch ist von der Verschmelzung der Keimzellen bis zum Tod eine Person.3 Nicht alle Personen sind Menschen — denn es könnte Personen geben, die keine leiblich-geistigen Wesen sind. Aber alle Menschen sind Personen. Und als Personen besitzen sie eine Würde, die niemand geben und niemand nehmen kann — eine unverlierbare Würde, die zum Wesen der Person selbst gehört.
Diese Würde ist nicht etwas, das der Staat verleiht oder die Gesellschaft gewährt. Sie ist nicht etwas, das man sich durch Leistung verdient. Sie ist nicht etwas, das man durch Krankheit, Alter oder Behinderung verliert. Sie gehört zum Wesen jeder menschlichen Person — vom ersten bis zum letzten Augenblick ihres Lebens. Krankheit, Behinderung oder Leid ändern daran nichts. Und sie ist nicht etwas Relatives — kein Wert, der je nach Standpunkt mehr oder weniger gilt —, sondern ein objektiver, unverlierbarer Wert.
Warum? Weil die Person das Vollkommenste in der gesamten Natur ist. Es gibt in der sichtbaren Welt nichts, das an Rang und Würde über der Person stünde. Thomas von Aquin hat das in einem berühmten Satz zusammengefasst: „Die Person bezeichnet das, was das Vollkommenste in der gesamten Natur ist.“4 Wer das erkannt hat, versteht, warum der Person eine besondere Achtung gebührt — eine Achtung, die nicht verhandelbar ist.
Und aus dieser Würde folgt eine Norm, die den Umgang mit Menschen bestimmt: Die menschliche Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben. Das ist keine bloße Pflicht und kein von außen auferlegtes Gesetz. Es ist die einzig angemessene Antwort auf das, was der Mensch von sich aus ist. Diese Norm — die der Philosoph Karol Wojtyła die Personalistische Norm genannt hat5 — ist nicht eine willkürliche Setzung, sondern sie folgt aus dem Wesen der Person selbst. Wer die Person erkennt, erkennt auch, dass ihr Bejahung und Liebe gebührt.
Weiterlesen: Die Gefahr der Personvergessenheit →
Fußnoten
-
Locke, An Essay Concerning Human Understanding (1690), Buch II, Kap. 27. ↩
-
Zum Begriff des ens morale in der mittelalterlichen Philosophie Thomas von Aquin, Summa theologiae (1888), Ia-IIae, q. 18. ↩
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Gegen diese These wird bisweilen der Einwand der monozygotischen Mehrlingsbildung erhoben: Bis etwa zum 14. Tag nach der Befruchtung können sich die Zellen des Embryos teilen und zu eineiigen Zwillingen werden. Daraus wird gefolgert, der Embryo könne vor diesem Zeitpunkt noch kein individuelles Wesen — und also keine Person — sein. Dieser Einwand ist unbegründet: Die Möglichkeit einer Teilung sagt nichts gegen die aktuelle Individualität. Innerhalb des ungeteilten Zellverbands sind die einzelnen Zellen keine eigenständigen Wesen, sondern aufeinander zugeordnete Teile eines einheitlichen biologischen Ganzen. Erst wenn sie voneinander getrennt werden, gewinnen sie Eigenständigkeit. Bei einer tatsächlichen Mehrlingsbildung sind zwei Möglichkeiten denkbar: Entweder die ursprüngliche Person besteht fort und eine neue, zweite Person entsteht — oder die ursprüngliche Person hört auf zu existieren und zwei neue Personen entstehen. In keinem Fall folgt, dass vor der Teilung keine Person da war. Eine ausführliche Erörterung findet sich in Kapitel 4, Abschnitt 4.4.3. ↩
-
Thomas von Aquin, Summa Theologiae, Ia q. 29 a. 3 co.: „Respondeo dicendum quod persona significat id quod est perfectissimum in tota Natura, scilicet subsistens in rationali Natura.“ ↩
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Wojtyła, Liebe und Verantwortung (1979), München: Kösel, 1979. Darin formuliert Wojtyła die „personalistische Norm”: Die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben. ↩