Ein paariges Organ ist ein Organ, das im menschlichen Körper zweifach vorhanden ist und dessen einseitige Entnahme der spendenden Person das Weiterleben ermöglicht. Beispiele: Niere und Lunge.

Damit erlauben paarige Organe die Lebendspende — die ethisch unbedenklichere Form der Organspende, weil keine Spannung mit der Dead Donor Rule besteht: Die Spenderin oder der Spender lebt während und nach der Spende.

Konkrete paarige Organe

Niere — weltweit häufigste Lebendspende-Form. Eine Niere reicht der spendenden Person aus; das Spender-Mortalitätsrisiko liegt bei etwa 0,03 Prozent.

Lunge — Lebendspende eines Lungenflügels (Lobus) ist möglich. Der entnommene Anteil regeneriert nicht, wird aber von der verbleibenden Lunge funktional kompensiert. Vollständige Lungenspende (beide Flügel) ist nur post mortem möglich.

Ethische Bedeutung der Differenzierung

Die Klassifikation paarig versus unparig (unparig) ist nicht nur medizinisch-deskriptiv, sondern ethisch-substanzontologisch tragend:

  • Bei paarigen Organen ist die Lebendspende eine moralisch unbedenklichere Alternative zur postmortalen Spende. Sie erfüllt das Prinzip der Totalität (Pius XII. 1956): Der Teil ist auf das Ganze geordnet, doch die Person darf einen Teil zugunsten einer anderen Person opfern, sofern keine schwerwiegende Funktionsbeeinträchtigung folgt.
  • Bei unparigen Organen ist diese Alternative strukturell ausgeschlossen — die ganze ethische Last fällt auf die postmortale Spende und damit auf die Frage, ob der Tod sicher festgestellt wurde.

Damit wird die DCD-Permanenz-Spannung asymmetrisch verteilt: Sie ist bei DCD paariger Organe vermeidbar (Lebendspende verfügbar), bei DCD unpariger Organe (insb. Herz) unausweichlich.

Lehramtliche Stützung

Johannes Paul II. hat in seiner Ansprache vor dem XVIII. Internationalen Kongress der Transplantationsgesellschaft (Rom, 29. August 2000) die Differenzierung paarig/unparig lehramtlich verankert:

„Vital organs which occur singly in the body can be removed only after death, that is from the body of someone who is certainly dead.”

Im Umkehrschluss: Vitale Organe, die paarig vorhanden sind, dürfen auch zu Lebzeiten gespendet werden — nach dem Prinzip der Totalität.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Spenderorgan

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Quellenangaben

Siehe auch


Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.