Ein paariges Organ ist ein Organ, das im menschlichen Körper zweifach vorhanden ist und dessen einseitige Entnahme der spendenden Person das Weiterleben ermöglicht. Beispiele: Niere und Lunge.
Damit erlauben paarige Organe die Lebendspende — die ethisch unbedenklichere Form der Organspende, weil keine Spannung mit der Dead Donor Rule besteht: Die Spenderin oder der Spender lebt während und nach der Spende.
Konkrete paarige Organe
Niere — weltweit häufigste Lebendspende-Form. Eine Niere reicht der spendenden Person aus; das Spender-Mortalitätsrisiko liegt bei etwa 0,03 Prozent.
Lunge — Lebendspende eines Lungenflügels (Lobus) ist möglich. Der entnommene Anteil regeneriert nicht, wird aber von der verbleibenden Lunge funktional kompensiert. Vollständige Lungenspende (beide Flügel) ist nur post mortem möglich.
Ethische Bedeutung der Differenzierung
Die Klassifikation paarig versus unparig (unparig) ist nicht nur medizinisch-deskriptiv, sondern ethisch-substanzontologisch tragend:
- Bei paarigen Organen ist die Lebendspende eine moralisch unbedenklichere Alternative zur postmortalen Spende. Sie erfüllt das Prinzip der Totalität (Pius XII. 1956): Der Teil ist auf das Ganze geordnet, doch die Person darf einen Teil zugunsten einer anderen Person opfern, sofern keine schwerwiegende Funktionsbeeinträchtigung folgt.
- Bei unparigen Organen ist diese Alternative strukturell ausgeschlossen — die ganze ethische Last fällt auf die postmortale Spende und damit auf die Frage, ob der Tod sicher festgestellt wurde.
Damit wird die DCD-Permanenz-Spannung asymmetrisch verteilt: Sie ist bei DCD paariger Organe vermeidbar (Lebendspende verfügbar), bei DCD unpariger Organe (insb. Herz) unausweichlich.
Lehramtliche Stützung
Johannes Paul II. hat in seiner Ansprache vor dem XVIII. Internationalen Kongress der Transplantationsgesellschaft (Rom, 29. August 2000) die Differenzierung paarig/unparig lehramtlich verankert:
„Vital organs which occur singly in the body can be removed only after death, that is from the body of someone who is certainly dead.”
Im Umkehrschluss: Vitale Organe, die paarig vorhanden sind, dürfen auch zu Lebzeiten gespendet werden — nach dem Prinzip der Totalität.
Ontologische Einordnung
Oberbegriff: Spenderorgan
Ontologische Beziehungen:
- erlaubt: Lebendspende
- disjunkt mit: Unpaariges Organ
- begründet durch: Prinzip der Totalität
- konkrete Beispiele: Niere, Lunge
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?
Quellenangaben
- Pius XII. (1956): Anesthesia: Three Moral Questions — Ansprache an die Italienische Anaesthesie-Gesellschaft. Georgetown University Library Repository. https://repository.library.georgetown.edu/handle/10822/762162
- Johannes Paul II. (2000): Ansprache an den XVIII. Internationalen Kongress der Transplantationsgesellschaft, Rom, 29. August 2000. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/en/speeches/2000/jul-sep/documents/hf_jp-ii_spe_20000829_transplants.html
- UNOS: Living Donation Facts. https://unos.org/transplant/living-donation/
- Reese, Peter P.; Boudville, Neil; Garg, Amit X. (2015): Living kidney donation: outcomes, ethics, and uncertainty. The Lancet 385(9981): 2003—2013.
Siehe auch
- Unpaariges Organ
- Lebendspende
- Prinzip der Totalität
- Organspende nach Kreislaufstillstand
- Dead Donor Rule
- Pius XII.
- Johannes Paul II.
Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie.