Frau

Die menschliche Person weiblichen Geschlechts. Die Geschlechtlichkeit des Menschen gehört zu seiner leiblichen Natur und ist nicht bloß biologisches Merkmal, sondern durchformt die ganze Person. Die Frau ist auf den Mann hin angelegt; in der ehelichen Gemeinschaft (Ehe) verwirklicht sich die komplementäre Hinordnung der Geschlechter aufeinander (vgl. Bexten 2017, S. 228–238). Die Frau besitzt als einzige die leibliche Fähigkeit, neues menschliches Leben in sich zu empfangen und auszutragen.

Als menschliche Person besitzt die Frau die volle, unverlierbare Würde der Person. Ihre Geschlechtlichkeit gehört zur menschlichen Natur, die immer als männlich oder weiblich bestimmt ist. In der bräutlichen Liebe und der leiblichen Selbsthingabe verwirklicht die Frau die bräutliche Bedeutung des Leibes in der Ganzhingabe an den Mann. Als Mutter — sei es in austragender, genetischer oder sozialer Mutterschaft — trägt sie in einzigartiger Weise zum Werden neuen personalen Lebens bei und übernimmt Verantwortung in der Familie.

Ontologische Einordnung

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein

Siehe auch: