Verbrechen

Eine Handlung, die sowohl die sittliche Ordnung (Personalistische Norm) als auch die rechtliche Ordnung (Gesetz) verletzt. Ein Verbrechen ist eine schuldhafte Handlung von besonderer Schwere. Thomas von Aquin (I-II, q. 72–73): Das Verbrechen (crimen) verletzt nicht nur die Rechte des Opfers, sondern die Ordnung der Gerechtigkeit selbst.

Verbrechen und Schuld

Ein Verbrechen setzt Schuld voraus: die Person hat wissentlich und willentlich gegen die sittliche Ordnung gehandelt. Schuld setzt Freiheit und Selbstbewusstsein voraus — nur eine Person kann schuldig werden, weil nur sie frei handeln und die sittliche Qualität ihrer Handlung im Gewissen erkennen kann. Schuld ist real und objektiv — sie besteht unabhängig davon, ob die Person sie empfindet.

Verbrechen und Würde

Auch der Verbrecher bleibt Person mit unverlierbarer Würde. Die Personalistische Norm gilt ausnahmslos — auch für den, der sie selbst verletzt hat. Die sittliche Bewertung betrifft die Handlung, nicht die Person als solche. Dies hat Konsequenzen für die Strafe: Eine gerechte Strafe muss die Würde des Bestraften achten und darf ihn nicht zum bloßen Mittel der Abschreckung oder Vergeltung machen.

Unterformen

Die Ontologie kennt als besonders schwere Verbrechen u.a. Mord und Vergewaltigung — Handlungen, die die Person des Opfers in ihrer leiblichen und geistigen Integrität auf radikale Weise verletzen.

Ontologische Einordnung:

Siehe auch: