Recht auf Leben
Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht, das in der Ersten Dimension des Personseins gründet — dem geistigen Sein. Alle Menschen existieren ab Gametenverschmelzung als Personen. Dieses Recht ist das fundamentalste aller Grundrechte, da ohne Leben keine Aktualisierung der weiteren Dimensionen möglich ist. Es schützt das Personsein in seiner grundlegendsten Wirklichkeit und gilt unterschiedslos für jede menschliche Person — vom Embryo bis zum Sterbenden.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Grundrecht