Personwidrige Norm

Eine personwidrige Norm ist eine rechtliche Norm, die der Personalistischen Norm widerspricht. Sie ist sittlich illegitim, auch wenn sie rechtlich gültig ist. Die Unterscheidung zwischen rechtlicher Geltung und sittlicher Legitimität gehört zu den Grundeinsichten der personalistischen Ethik: Nicht alles, was Gesetz ist, ist auch gerecht.

Die personwidrige Norm behandelt die Person nicht als Jemand, dem Würde zukommt, sondern instrumentalisiert sie oder missachtet ihr Personsein. Solche Normen stehen im Widerspruch zur personkonformen Norm, die das Recht an der ontologischen Würde der Person ausrichtet. Wo eine Rechtsordnung personwidrige Normen enthält, wird sie selbst zu einer Form der Personvergessenheit — einer institutionalisierten Missachtung dessen, wer der Mensch ist.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Rechtliche Norm

Ontologische Beziehungen:

Siehe auch