Rechtliche Norm

Eine rechtliche Norm ist eine staatlich gesetzte Norm. Sie kann mit der Personalistischen Norm übereinstimmen oder ihr widersprechen. Personkonforme Normen stimmen mit der Personalistischen Norm überein; personwidrige Normen widersprechen ihr und sind sittlich illegitim, auch wenn sie rechtlich gültig sind. Die Unterscheidung verweist auf das Grundproblem des Verhältnisses von positivem Recht und Naturrecht: Nicht alles, was Gesetz ist, ist auch Recht im personontologischen Sinne.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Seiendes; Unterbegriffe: Personkonforme Norm, Personwidrige Norm

Siehe auch