Ein Intelligenzakt ist der konkrete Token-Vollzug eines Intelligenz-Vermögens — die zweite Wirklichkeit (deutera energeia) gegenüber dem Vermögen als erster Wirklichkeit. Konkrete Intelligenzakte sind Wahrnehmen, Urteilen, Schließen, Erinnern und Argumentieren.
Vermögen und Vollzug
Die Unterscheidung folgt der aristotelischen Lehre von Akt und Potenz. Ein Vermögen (prote energeia, erste Wirklichkeit) ist der Habitus, die Wesensform der rationalen Natur; der Akt (deutera energeia, zweite Wirklichkeit) ist sein Vollzug in einem konkreten Tun. Der schlafende, der noch nicht denkende, der demente Mensch hat das Vermögen, ohne im Augenblick einen Akt zu vollziehen.
Der Intelligenzakt steht damit auf der Seite des Vollzugs: Er ist nicht das, was einen Träger zur intelligenten Substanz macht, sondern das, was diese Substanz aktualisiert. Das Vermögen ist primär, der Akt ist Folge des Vermögens — nicht dessen Maß.
Bedeutung für die KI-Frage
Die Unterscheidung von Vermögen und Akt ist der Angelpunkt der substanzontologischen Intelligenzkonzeption. Ein Intelligenzträger kann Outputs produzieren, die wie Intelligenzakte aussehen — ohne dass ihnen ein substanzielles Vermögen aus erster Person zugrunde liegt. Wer Akt und Vermögen gleichsetzt, schließt vom beobachtbaren Vollzug auf einen Träger, den es nicht gibt.
Deshalb gilt: Ein Intelligenzakt im strengen Sinn ist der Vollzug eines Vermögens durch dessen Träger. Eine simulierte Akt-Oberfläche ohne tragendes Vermögen ist kein Intelligenzakt, sondern dessen funktionale Nachbildung.
Ontologische Einordnung
- zweite Wirklichkeit (deutera energeia) eines Intelligenz-Vermögens
- gehört zur Akt-Potenz-Struktur
- Vollzugsseite der substanzontologischen Intelligenzkonzeption
Quellenangaben: Generiert via Abfrage aus der Personsein-Ontologie.
Weitere Quellen — auf Existenz und Korrektheit überprüft:
- Aristoteles: De anima II–III (Bekker-Paginierung); zur deutera energeia II 1, 412a.
- Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 79.