Grundrecht
Ein Grundrecht ist ein nicht verhandelbares, in der ontologischen Würde gegründetes Recht jeder Person. Grundrechte gründen jeweils in einem bestimmten Wesenscharakteristikum der Person und können daher weder durch positives Recht verliehen noch entzogen werden. Legitime Autorität schützt Grundrechte, während illegitime Autorität sie verletzt. Zu den Grundrechten gehören das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und das Recht auf Gemeinschaft.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Recht; Unterbegriffe: Recht auf Leben, Recht auf Freiheit, Recht auf Gemeinschaft, Recht auf Gewissensfreiheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf Bildung