Positives Recht

Positives Recht ist durch menschliche Autoritäten gesetztes Recht. Es kann dem Naturrecht entsprechen oder widersprechen. Augustinus formuliert das Prinzip: Lex iniusta non est lex — ein positives Gesetz, das dem Naturrecht widerspricht, ist sittlich ungültig. Positives Recht steht in disjunktem Verhältnis zum Naturrecht, das in der ontologischen Würde der Person gegründet ist und nicht durch menschliche Setzung entsteht.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gesetz; disjunkt mit: Naturrecht

Siehe auch