Gleichheitsprinzip

Das Gleichheitsprinzip besagt: Gleiche Würde begründet gleichen Grundanspruch. Als Gerechtigkeitsprinzip konkretisiert es die Forderung, dass jede Person aufgrund ihres Personseins denselben fundamentalen Anspruch auf Achtung und Ermöglichung ihrer Grundwirklichkeitsform hat. Es steht neben dem Bedürfnisprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip als Maßstab der Verteilungsgerechtigkeit.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gerechtigkeitsprinzip

Siehe auch