Recht auf Freiheit

Das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht, das im Wesenscharakteristikum des freien Willens gründet. Es ist in der ontologischen Würde der Person verankert und daher nicht verhandelbar. Freiheit gehört zur Zweiten Dimension des Personseins — der Dimension der rationalen Bewusstheit und des freien Willens. Legitime Autorität schützt dieses Recht, während illegitime Autorität es verletzt.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Grundrecht

Siehe auch