5.3 Was genau gerät in Vergessenheit?

Nachdem wir gesehen haben, wie sich das Vergessen des Personseins zeigt — in Handlungen und in Theorien —, wollen wir nun genauer fragen: Was genau ist es, das dabei in Vergessenheit gerät?

Die Antwort lässt sich in mehreren Schichten darstellen — so wie das Personsein selbst mehrere Schichten hat. In den vorangegangenen Kapiteln haben wir gesehen, dass das menschliche Personsein verschiedene Dimensionen hat. Die grundlegendste Dimension — gleichsam das Fundament aller anderen — ist das geistige Sein der Person in einem Leib. Der Mensch ist kein Körper, der zufällig denkt, und kein Geist, der zufällig einen Körper hat. Er ist eine untrennbare Einheit von Geist und Leib, ein geistiges Wesen, das leiblich in der Welt steht. Der Mensch ist — wie es der Philosoph Josef Seifert formuliert hat1 — eine „Person in einem Leib“.

Wenn dieses Grundlegende in Vergessenheit gerät — wenn also vergessen wird, dass der Mensch ein geistiges Wesen ist, eine eigenständige Substanz mit einer eigenen Würde —, dann gerät alles andere mit in Vergessenheit. Denn alles, was den Menschen auszeichnet, gründet in diesem grundlegenden Sein. Die anderen Dimensionen des menschlichen Personseins setzen dieses geistige Sein im Leib notwendig voraus.

Was bedeutet es konkret, wenn dieses Sein vergessen wird? Es bedeutet, dass folgende Dinge aus dem Blick geraten:

Erstens: Die ontologische Würde des Menschen. Jede menschliche Person besitzt eine Würde, die niemand geben und niemand nehmen kann. Sie ist kein Verdienst, keine Belohnung, keine gesellschaftliche Zuerkennung. Sie gehört zum Sein der Person selbst. Diese Würde ist ein unverlierbarer, objektiver Wert: Weil die Person das höchste Seiende in der ganzen Natur ist, gebührt ihr Bejahung und Liebe um ihrer selbst willen. Diese Würde ist der tiefste Grund dafür, dass der Mensch Achtung und Liebe verdient. Sie ist zugleich der Grund für die personalistische Norm — den Grundsatz, dass die Person um ihrer selbst willen zu bejahen ist. Wenn die Würde in Vergessenheit gerät, verliert diese Forderung ihren Grund. Sie wird zu einer bloßen Konvention, einer gesellschaftlichen Vereinbarung, die man auch anders treffen könnte — und die deshalb auch jederzeit aufgehoben werden könnte.

Zweitens: Das eigenständige Sein der Person. Die Person ist kein Bündel von Eigenschaften, kein Ergebnis von Prozessen, keine Funktion eines Systems. Sie ist ein eigenständiges Sein — ein Jemand, der durch sich selbst ist, nicht durch anderes. Dieses eigenständige Sein ist der Grund der Freiheit, der Verantwortung, der Fähigkeit, Neues zu beginnen. Wenn es vergessen wird, erscheint der Mensch als Produkt — als Ergebnis seiner Gene, seiner Erziehung, seiner Umstände. Und ein Produkt hat keine Würde. Über ein Produkt kann verfügt werden. Ein Produkt kann man benutzen, verbrauchen, wegwerfen.

Drittens: Die Unverfügbarkeit des Menschen. Weil der Mensch ein Jemand ist und kein Etwas, kann über ihn nicht verfügt werden wie über eine Sache. Er ist kein Mittel, kein Werkzeug, keine Ressource. Er ist nicht dazu da, benutzt zu werden. Wenn diese Unverfügbarkeit in Vergessenheit gerät, erscheint der Mensch als etwas, über das andere entscheiden können — über seinen Wert, über seinen Nutzen, über sein Lebensrecht.


Diese drei Dinge — Würde, Eigenständigkeit und Unverfügbarkeit — gehören zusammen. Sie sind verschiedene Seiten desselben Grundes: des Personseins. Wenn eines davon in Vergessenheit gerät, geraten auch die anderen in Vergessenheit. Und umgekehrt: Wer eines davon wirklich erkennt, wird auch die anderen erkennen.

Es ist nun wichtig zu verstehen, dass das Vergessen dieser Dinge nicht ihre Wirklichkeit aufhebt. Die Würde des Menschen hängt nicht davon ab, ob sie erkannt wird. Die Eigenständigkeit der Person verschwindet nicht, weil eine Theorie sie leugnet. Die Unverfügbarkeit des Menschen hört nicht auf zu gelten, weil jemand über ihn verfügt.

Die Wirklichkeit ist stärker als ihre Verkennung. Aber die Verkennung hat Folgen. Wer die Würde des Menschen vergisst, wird sie verletzen. Wer die Eigenständigkeit der Person bestreitet, wird sie behandeln wie eine Sache. Wer die Unverfügbarkeit des Menschen leugnet, wird über ihn verfügen.

Deshalb ist das Vergessen dessen, wer der Mensch ist, nicht nur ein theoretisches Problem. Es ist ein zutiefst praktisches Problem — ein Problem, das den einzelnen Menschen in seinem Alltag betrifft, das Familien und Gemeinschaften betrifft, das ganze Gesellschaften betrifft.

5.3.1 Die zweite Ebene: Das Vergessen des Bewusstseins

Aber es gibt auch eine zweite Ebene, auf der das Vergessen wirkt. Es betrifft nicht nur die grundlegende Wirklichkeit des Personseins, sondern auch das Bewusstsein der Person, ihr bewusstes, freies, vernünftiges Handeln.

Was ist damit gemeint? Wir haben gesehen, dass Personsein nicht von Fähigkeiten abhängt — auch wer nicht denken, nicht fühlen, nicht handeln kann, bleibt Person. Aber es gibt Auffassungen, die genau dies bestreiten: die behaupten, dass Personsein an Bewusstsein, Rationalität oder Selbstbewusstsein gebunden ist. Diese Auffassungen vergessen nicht nur das grundlegende Sein der Person, sondern auch die Tatsache, dass auch ein noch nicht oder nicht mehr bewusster Mensch Person ist — und immer schon Person war. Diesen Sachverhalt zu vergessen — nämlich dass Personsein nicht darin besteht, dass bestimmtes Personverhalten aktuell ausgeführt oder als Fähigkeit besessen wird — das ist die zweite Ebene des Vergessens.

Diese Form des Vergessens hat unmittelbare Konsequenzen: Sie führt dazu, dass Menschen, die nicht bei Bewusstsein sind — ob ungeborene Kinder, schwer Demente, Komatöse oder Menschen nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall, die durch Maschinen am Leben erhalten werden —, ihr Personsein abgesprochen wird. Und wo das Personsein abgesprochen wird, da wird auch der Schutz entzogen, der jeder Person zukommt.

5.3.2 Die dritte Ebene: Das Vergessen der Entfaltung

Und es gibt eine dritte Ebene: Das Vergessen kann auch die Fähigkeit der Person betreffen, sich zur Wahrheit, zum Guten und zur Liebe zu entfalten. Die menschliche Person ist nicht nur ein Wesen, das ist — sie ist auch ein Wesen, das werden kann, das wachsen kann, das sich entfalten kann. Sie kann Wahrheit erkennen, sittliche Werte verwirklichen, andere Personen lieben. Wenn vergessen wird, dass die Person zu all dem fähig ist — wenn sie nur noch als Funktionsträger, als Konsument, als Arbeitskraft gesehen wird —, dann wird ihr die Möglichkeit eines guten und erfüllten Lebens abgeschnitten. Diese dritte Ebene des Vergessens wird zwar nicht notwendig von den anderen Formen hervorgerufen, aber sie kann es. Und sie kann dazu führen, dass die Person daran gehindert wird, sich zu ihrer eigenen Wahrheit hin zu entfalten — zu dem, was sie sein könnte und sein sollte.

Das Sein der menschlichen Person kommt überdies im personalen Leib zum Ausdruck. Der Mensch ist nicht ein Geist, der zufällig in einem Körper steckt, sondern eine Person in einem Leib. Sein Leib ist Ausdruck seines Personseins. Deshalb stellen auch falsche Auffassungen über den Leib — etwa die Behandlung des Leibes als bloße Materie, als reparierbare Maschine, als Ware — Formen des Vergessens dar. Wer den Leib des Menschen verdinglicht, verdinglicht den Menschen selbst.

Alle diese Formen des Vergessens sind der Person nicht angemessen. Sie verletzen die personalistische Norm — den Grundsatz, dass die Person um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben ist. Und sie alle werden dem Menschen und seiner Würde nicht gerecht — weder im Denken noch im Handeln.


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Fußnoten

  1. Seifert, Essere e persona (1989), Milano: Vita e Pensiero, 1989, S. 120. Vgl. auch Spaemann, Personen, a.a.O., S. 89. Die Formulierung „Person in einem Leib“ stammt von Seifert.