Eigentum

Eigentum ist legitim insofern es dem personalen Blühen und dem Gemeinwohl dient. Es ist kein absolutes Recht, sondern untersteht der Sozialpflichtigkeit. Eigentum ermöglicht der Person die materielle Grundlage zur Aktualisierung ihrer Dimensionen des Personseins, darf aber nicht gegen das Gemeinwohl und die Würde anderer Personen ausgespielt werden. Die Verteilungsgerechtigkeit fordert, dass Eigentum so geordnet ist, dass jede Person Zugang zu den notwendigen Ressourcen hat.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Recht

Siehe auch