Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip besagt: Was die kleinere Gemeinschaft leisten kann, soll nicht die größere übernehmen. Es schützt die Eigenverantwortung der Person und steht neben dem Gleichheitsprinzip und dem Bedürfnisprinzip als Gerechtigkeitsprinzip. Subsidiarität wahrt die Freiheit und Selbstbestimmung auf der jeweils kleinsten handlungsfähigen Ebene und verhindert eine Übernahme durch übergeordnete Institutionen, die die personale Entfaltung eher hemmen als fördern würde.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Gerechtigkeitsprinzip