🇬🇧 English version: Germline

Die Keimbahn ist die Zelllinie, die von der befruchteten Eizelle über die Urkeimzellen zu den Ei- und Samenzellen des daraus hervorgegangenen Menschen führt. Über sie wird genetische Information an nachfolgende Generationen weitergegeben; Eingriffe an ihr sind daher vererbbar.

Ontologische Einordnung

  • ist keine Zellkategorie, sondern eine Abstammungsbeziehung zwischen Zellen
  • umfasst als Zellen: Urkeimzelle, Oogonie und Spermatogonie, Oozyte und Spermatozyt sowie die reifen Gameten
  • ist Ort der Meiose und der Etablierung der genomischen Prägung

Warum der Begriff rechtlich entscheidend ist

Das deutsche Recht definiert Keimbahnzellen als alle Zellen, die in einer Zelllinie von der befruchteten Eizelle bis zu den Ei- und Samenzellen des aus ihr hervorgegangenen Menschen führen — dazu die Eizelle vom Eindringen der Samenzelle an bis zum Abschluss der Befruchtung.

Diese Definition verbietet nichts. Sie entscheidet aber, worauf das Verbot der künstlichen Veränderung von Keimbahnzellen überhaupt anwendbar ist. Und daraus folgt ein Ergebnis, das in der Debatte regelmäßig übersehen wird: Eine Hautzelle ist keine Keimbahnzelle. Sie liegt nicht auf dieser Linie. Verfahren, die eine Körperzelle in eine Keimzelle verwandeln wollen — die In-vitro-Gametogenese und die Mitomeiose —, werden vom Keimbahnverbot daher nicht erfasst.

Bemerkenswert ist eine Beobachtung am Gesetzestext selbst: Eine Ausnahmeregelung setzt voraus, dass aus einer Zelle „eine Keimzelle entsteht”. Der Gesetzgeber hat also 1990 die In-vitro-Entstehung von Keimzellen aus Keimbahnzellen bereits mitgedacht — nicht aber aus somatischen Zellen. Die Lücke ist keine Nachlässigkeit, sondern der Abstand von 35 Jahren.

Die Kontinuitätsfrage

Personalontologisch ist die Keimbahn der Ort, an dem die Kontinuität zwischen den Generationen leiblich verläuft. Das Argument aus der Keimbahnkontinuität wird gelegentlich für die Bestimmung des Beginns des Menschseins herangezogen — es trägt dort allerdings nur begrenzt: Die Keimbahn ist eine Linie von Zellen, das Personsein beginnt mit dem Entstehen eines Individuums. Beides fällt nicht zusammen. Die Urkeimzellen eines Embryos gehören zur Keimbahn seiner künftigen Kinder, sind aber keine Personen.

Siehe auch

Quellenangaben: Generiert via Abfrage aus der Personseins-Ontologie. Recherchestand 27. Juli 2026.

Weitere Quellen:

  • Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990, §§ 5 und 8 Abs. 3.
  • Deutscher Ethikrat (2019): Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Stellungnahme vom 9. Mai 2019.