3.3 Person — ein Begriff mit christlichen Wurzeln?
3.3.1 Warum diese Frage wichtig ist
Gegen den Personbegriff, wie er hier vertreten wird, wird gelegentlich eingewandt, er sei ein Produkt der christlichen Theologie und daher für eine säkularisierte Gesellschaft nicht verbindlich. Dieser Einwand verdient eine ehrliche und gründliche Antwort.
Es stimmt: Der moderne Personbegriff hat seine Wurzeln in der christlichen Theologie. Robert Spaemann schreibt: „Was Emmanuel Levinas (1906—1995 — jüdischer Philosoph) Epiphanie des Antlitzes“ nennt, verdankt seine Entdeckung und theoretische Thematisierung der jüdisch-christlichen Tradition. Es trägt hier den Namen „Person“. Dieser Begriff hat für unsere Zivilisation zentrale Bedeutung und Konsequenz, der Gedanke der Menschenrechte ist von der Art, dass kein Mensch auf Erden sich seiner Evidenz entziehen zu können scheint.1
Aber folgt daraus, dass der Personbegriff nur für Christen gilt? Das wäre ein genetischer Fehlschluss — der Schluss von der Herkunft einer Erkenntnis auf ihre Gültigkeit. Man kann eine Erkenntnis würdigen, ohne den Weg zu teilen, auf dem sie gewonnen wurde. Die Tatsache, dass die Mathematik weitgehend im antiken Griechenland entwickelt wurde, macht die Gesetze der Mathematik nicht zu „griechischen Gesetzen“, die nur für Griechen gelten.
3.3.2 Woher kommt das Wort „Person“?
Was heute „Person“ heißt, gab es — als Wirklichkeit — schon lange, bevor das Wort dafür geprägt wurde. Die Übertragung der griechischen Begriffe prosopon und hypostasis erfolgte innerhalb eines christlichen Kontextes: nämlich der theologisch-begrifflichen Bestimmung der Trinität, des einen Gottes in drei Personen. In der Literatur sind die ersten überlieferten Übertragungen des Personbegriffs aus dem Griechischen in das Lateinische die des Tertullians (ca. 160—220 n. Chr.) innerhalb seines Werkes „Adversus Praxean“, das er um 213 n. Chr. schrieb.2
Die Genese des Personbegriffs hängt also eng mit der christlichen Theologie zusammen. Es war die Notwendigkeit, das Wesen des dreieinigen Gottes begrifflich zu bestimmen — eines Gottes, der drei Personen in einer Substanz ist —, die zur Schärfung und Vertiefung des Personbegriffs führte.
3.3.3 Boëthius und die klassische Definition
Boëthius (ca. 480—525 n. Chr.) hat die bekannteste und einflussreichste Definition der Person formuliert: „naturae rationabilis individua substantia“ — die unteilbare Substanz einer verständigen Natur.3
Diese Definition entstand in einem konkreten Zusammenhang: Boëthius wollte im V. Traktat der „Opuscula Sacra“ — der Schrift „Contra Eutychen et Nestorium“ — die christlichen Irrlehren des Eutyches und des Nestorius widerlegen.
Boëthius leitet das Wort „Person“ vom Wort „Maske“ ab, das im Theater verwendet wurde. Die Maske, durch die der Schauspieler sprach, hieß auf Griechisch prosopon und auf Lateinisch persona (von personare: hindurchtönen).
Die Stärke der boëthianischen Definition liegt darin, dass sie die Person als individuelle Substanz einer vernünftigen Natur bestimmt — also als etwas Eigenständiges, nicht Ableitbares, das eine bestimmte Natur hat. Auch Thomas von Aquin hat diese Definition übernommen und vertieft.4 Die boëthianische Definition wurde zum Grundstein der gesamten mittelalterlichen und neuzeitlichen Persondiskussion. Doch sie hat auch eine Schwäche, die erst Richard von Sankt-Viktor deutlich herausarbeitete.
3.3.4 Richard von Sankt-Viktors Verbesserung
Die boëthianische Definition war ein Meilenstein, aber Richard von Sankt-Viktor (1110—1173 n. Chr.) erkannte darin eine Schwäche.5 In seinem Werk „De Trinitate“ macht er sich das Grundanliegen der christlichen Philosophie zu eigen: Die Glaubensgeheimnisse, wie das der Trinität, so weit wie möglich mit der menschlichen Vernunft zu durchdenken und zu ergründen.
Richard übte berechtigte Kritik an der boëthianischen Persondefinition: Wenn Boëthius’ Definition vollkommen und allgemein wäre, müsste jede ungeteilte Substanz der rationalen Natur Person sein und umgekehrt jede Person ungeteilte Substanz einer rationalen Natur. Wenn aber die göttliche Substanz ungeteilt genannt werden soll, dann gibt es eine ungeteilte Substanz einer rationalen Natur, die nicht Person ist. Denn die Dreifaltigkeit ist nicht eine Person und kann nicht so bezeichnet werden (vgl. Bexten 2017, S. 138—143).
Richard von Sankt-Viktor hebt hervor, dass man bei nicht-personalen Lebewesen, wie zum Beispiel einem Pferd, mit „was“ fragen kann — aber nicht nach Personen. Personen besitzen immer eine eigene unmitteilbare Eigentümlichkeit (haecceitas), die nur durch das Fragewort „wer“ erfragt werden kann. Man fragt nicht „was ist diese Person?“, sondern „wer ist diese Person?“. Dieses „Wer“ verweist auf eine Einzigartigkeit, die über die bloße Zugehörigkeit zu einer Art hinausgeht.
Richard bietet dann die allgemeinere Fassung: „Person ist ein durch sich selbst Existierender, nach einer bestimmten einmaligen Weise vernunfthafter Existenz“ (existens per se solum iuxta singularem quemdam rationalis existentiae modum).6
Dieser Beitrag ist deshalb so bedeutsam, weil er — ausgehend von der christlichen Offenbarung — eine allgemeingültige Persondefinition findet. Im Gegensatz zur boëthianischen Definition, die sich nur ohne Widersprüche auf die menschliche Person anwenden lässt, kann die Definition des Viktoriners möglicherweise auf alle möglichen Personen angewandt werden: auf menschliche Personen, auf mögliche rein geistige, aber kontingente Personen und auch auf die absoluten göttlichen Personen.
3.3.5 Tragfähig auch ohne religiöse Voraussetzungen
Die philosophische Kernaussage des Personbegriffs — dass die Person ein eigenständiges, geistiges Wesen mit unverlierbarer Würde ist — lässt sich unabhängig von religiösen Voraussetzungen einsehen. Denn es handelt sich bei den Sachverhalten, die das Personsein betreffen, um solche, die dem natürlichen menschlichen Verstand zugänglich sind und nicht die christliche Offenbarung voraussetzen.
Der Personbegriff, wie er in diesem Buch vertreten wird, verdankt seine Genese also wesentlich dem christlich geprägten Denken. Aber seine Wahrheit hängt nicht von dieser Genese ab, so wie die Wahrheit, dass , nicht davon abhängt, wo und von wem sie erstmals eingesehen wurde. Die Frage nach der Wahrheit darf gemäß der realistischen Methodik dieses Buches nie ausgeklammert werden.
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Fußnoten
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Spaemann, Personen, a.a.O., S. 194ff. Vgl. auch Levinas, Totalität und Unendlichkeit (1987), Freiburg/München: Alber, 1987. ↩
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Tertullian, Adversus Praxean – Gegen Praxeas (2001), hrsg. von Hermann Josef Sieben, Freiburg/New York: Herder (Fontes Christiani, Bd. 34), 2001, Kap. 7 und 11–12. ↩
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Boëthius, Die theologischen Traktate (1988), Hamburg: Meiner, 1988, Kap. 3. ↩
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Thomas von Aquin, Summa theologiae (1888), Ia, q. 29, a. 1—4. ↩
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Richard von Sankt-Viktor, De Trinitate (1855), Buch IV, Kap. 22—25. ↩
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Richard von Sankt-Viktor, De Trinitate (1855), Buch IV, Kap. 23—24. ↩