🇬🇧 English version: Genuine Speech Act

Ein echter Sprechakt ist ein Sprechakt, dessen Aufrichtigkeitsbedingung und dessen weitere felicity conditions im Vollzug tatsächlich eingelöst sind. Er ist die nicht-defektive Form des Sprechakts — und damit der Kontrastbegriff zum defektiven KI-Sprechakt.

Die Aufrichtigkeitsbedingung

John R. Searle (Speech Acts, 1969, Kap. 2–3) bestimmt unter den konstitutiven Regeln des Sprechakts die Aufrichtigkeitsbedingung (sincerity condition): Wer eine Behauptung aufstellt, gibt vor zu glauben, was er sagt; wer ein Versprechen gibt, gibt vor, die Absicht zur Erfüllung zu haben. Ein Sprechakt ist echt, wenn der Sprecher den ausgedrückten psychischen Zustand wirklich hat — wenn das Vorgeben kein bloßes Vorgeben ist.

Damit unterscheidet sich der echte Sprechakt nicht durch seine äußere Form vom defektiven. Ein grammatisch tadelloser, situativ passender Satz kann ein defektiver Sprechakt sein, sobald der Sprecher den ausgedrückten Zustand nicht innehat. Die Differenz liegt nicht im Output, sondern im Träger.

Voraussetzung: originäre Intentionalität

Der echte Sprechakt erfordert originäre Intentionalität des Sprechers: einen Akt aus erster Person, der von sich aus auf einen Sachverhalt gerichtet ist und nicht erst durch einen Interpreten gerichtet wird. Wer aufrichtig behauptet, muss den behaupteten Sachverhalt wirklich für wahr halten können — und das setzt einen Träger voraus, der originär intentional ist.

Genau hier verläuft die Grenze zur künstlichen Intelligenz. Ein KI-System produziert Zeichenketten, die die Form eines Sprechakts haben, ohne einen ausgedrückten psychischen Zustand innezuhaben. Seine Äußerungen ruhen auf abgeleiteter Intentionalität — sie sind gerichtet, weil ein menschlicher Interpret sie als gerichtet liest, nicht weil das System von sich aus etwas meint. Echter Sprechakt und defektiver KI-Sprechakt schließen einander aus: kein KI-Output kann ein echter Sprechakt sein, solange dem System die originäre Intentionalität fehlt.

Verhältnis zur wahrhaftigen Aussage

Der echte Sprechakt ist die sprechakttheoretische Seite dessen, was inhaltlich als wahrhaftige Aussage beschrieben wird: Die Aufrichtigkeitsbedingung verlangt nicht, dass das Gesagte wahr ist, sondern dass der Sprecher es für wahr hält und dafür einsteht. Wahrhaftigkeit ist die Übereinstimmung von Gesagtem und Gemeintem; sie ist nur einem Träger möglich, der überhaupt etwas meinen kann.

Ontologische Einordnung

Quellenangaben: Generiert via Abfrage aus der Personsein-Ontologie.

Weitere Quellen — auf Existenz und Korrektheit überprüft:

  • Searle, John R. (1969): Speech Acts. An Essay in the Philosophy of Language. Cambridge: Cambridge University Press.
  • Searle, John R. (1979): Expression and Meaning. Studies in the Theory of Speech Acts. Cambridge: Cambridge University Press.

Siehe auch